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Gesundheitswesen und Pharma

Branche

Gesundheitswesen und Pharma

Kliniken, Arztpraxen, Pflegedienste, Apotheken und Pharmaunternehmen arbeiten in einem dicht regulierten Umfeld. Abrechnungsregeln, Kooperationsverträge und Zulassungsrecht bestimmen, wo die Grenze zur Strafbarkeit verläuft. Ermittlungen gehen häufig von den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den Krankenkassen aus (§ 197a SGB V).

Typische Lagen

Wo Ermittlungen in dieser Branche typischerweise ansetzen

  • AbrechnungsbetrugBetrug nach § 263 StGB bei Pflegediensten und Praxen, mit der streng formalen Betrachtungsweise des Sozialrechts als Maßstab für den Schaden.
  • Korruption im GesundheitswesenBestechlichkeit und Bestechung nach §§ 299a, 299b StGB bei Zuweisungen und Kooperationen.
  • Arzneimittel und MedizinprodukteStrafvorschriften des AMG und des MPDG beim Inverkehrbringen.
  • MedizinalcannabisStrafvorschriften des MedCanG für Verschreibung, Abgabe und Plattformmodelle.
  • TierversucheStrafbarkeit nach § 17 TierSchG und tierschutzrechtliche Genehmigungen.

Kernbeiträge

Beiträge, die sich unmittelbar mit der Branche befassen

Weitere Beiträge mit Bezug zur Branche

Beiträge, in denen die Branche eine Rolle spielt

Branchenübergreifend

Was in jeder Branche gilt

Bei einer Durchsuchung, einer Vorladung oder einem Auskunftsersuchen der Behörden prägen die ersten Schritte die weitere Verteidigung. Die Verteidigungslinie sollte deshalb früh abgestimmt werden, für das Unternehmen ebenso wie für die betroffenen Personen. Vertrauliche Kontaktaufnahme →