Stand: Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11.10.2026
AUF EINEN BLICK
Besteht Grund zu der Annahme, dass ein ausgeliefertes Produkt gefährlich ist, muss der Hersteller unverzüglich handeln (Art. 9 Abs. 8 VO (EU) 2023/988). Nach der Lederspray-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss bei erkannter Gefahr jeder Geschäftsführer alles Mögliche und Zumutbare tun, um sie abzuwenden. Unterbleibt ein gebotener Produktrückruf, drohen bei Schäden Strafen wegen Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen. Seit dem 19. Februar 2026 ist die vorsätzlich unterlassene Korrekturmaßnahme bei konkreter Gefährdung oder beharrlicher Wiederholung auch nach § 29 ProdSG strafbar. Die Haftung des Einzelnen setzt Garantenpflicht, Vermeidbarkeit des Schadens und Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.
Wann wird ein Produktrisiko zur Strafsache?
Ein Produktrisiko wird zur Strafsache, wenn Verantwortliche trotz erkennbarer Gefahr Warnung oder Rückruf unterlassen, verzögern oder weiter ausliefern und dadurch Menschen schädigen oder gefährden. Produktstrafrecht bezeichnet die Straf- und Bußgeldnormen, die Hersteller, Einführer und Händler sowie deren Leitungspersonen für unsichere, nicht konforme oder irreführend gekennzeichnete Produkte verantwortlich machen.
Ein Produktstrafverfahren richtet sich gegen Geschäftsführer, Vorstände und Qualitätsverantwortliche, daneben mit der Verbandsgeldbuße gegen das Unternehmen. Ausgelöst wird es meist durch gehäufte Reklamationen, eine Unfallmeldung, eine Anordnung der Marktüberwachung oder eine Probenahme der Lebensmittelüberwachung. Angrenzende Verfahrensfelder wie Betrug, Untreue oder Steuerdelikte ordnet die Übersicht Das Fundament.
Welche Strafnormen greifen bei unsicheren Produkten?
Bei Personenschäden greifen die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB und die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB. Vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der Verletzung voraus. Die Kenntnis eines abstrakten Risikos genügt dafür nicht. Die Entscheidung gegen den Rückruf in Kenntnis konkreter Schadensmeldungen kann ihn nach dem Lederspray-Urteil tragen. Gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 StGB kommt bei gesundheitsschädlichen Stoffen oder einer lebensgefährdenden Behandlung hinzu.
Wer einen Schaden nicht abwendet, obwohl er rechtlich dafür einzustehen hat, ist nach § 13 StGB wie bei aktivem Tun strafbar. Diese Einstandspflicht heißt Garantenstellung. Zudem muss feststehen, dass die gebotene Warnung oder der Rückruf den Schaden verhindert hätte. Die Strafe kann nach § 13 Abs. 2 StGB gemildert werden.
Täuscht ein Unternehmen über Produkteigenschaften, kommt ein Betrugsvorwurf im Wirtschaftsstrafrecht nach § 263 StGB in Betracht. Im Verfahren um unzulässige Abschalteinrichtungen hat der Bundesgerichtshof die Betrugsverurteilung des früheren Vorstandsvorsitzenden eines Automobilherstellers bestätigt (BGH, Beschl. v. 16.12.2025 – 1 StR 270/24). Sie stützte sich darauf, dass er den Verkauf nach Kenntnis der Manipulation nicht gestoppt hatte.
Sondergesetze nach Produktsektor
Neben dem Strafgesetzbuch steht ein sektorales Nebenstrafrecht aus Blankettstrafnormen, die den strafbaren Pflichtverstoß erst über eine Verordnung oder einen EU-Rechtsakt bestimmen. Für die allgemeine Produktsicherheit ist § 29 ProdSG seit dem Produktsicherheitsgesetz von 2021 die Strafvorschrift.
Für Lebensmittel stellt § 58 LFGB unter anderem das Herstellen und Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel unter Strafe. Das Sektorrecht entfaltet der Beitrag zum Lebensmittelstrafrecht nach §§ 58 bis 60 LFGB, hier steht die sektorübergreifende Handlungsfolge. Die Grenze zum Betrug zieht der Beitrag zu Food Fraud zwischen § 59 LFGB und Betrug.
Für Medizinalcannabis gelten die Strafvorschriften des § 25 MedCanG, für Maschinen ab dem 20. Januar 2027 die Strafvorschriften des Maschinenrechts zur VO (EU) 2023/1230.
Strafrahmen und Verjährungsfristen
Die Strafrahmen bestimmen zugleich die Verjährungsfrist nach § 78 StGB. Besonders schwere Fälle bleiben dabei außer Betracht (§ 78 Abs. 4 StGB).
| Norm | Strafrahmen | Verjährungsfrist |
|---|---|---|
| § 229 StGB, fahrlässige Körperverletzung | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe | 5 Jahre |
| § 222 StGB, fahrlässige Tötung | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe | 5 Jahre |
| § 224 StGB, gefährliche Körperverletzung (nur bei Vorsatz) | Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre | 10 Jahre |
| § 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge (vorsätzliche Körperverletzung) | Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren | 20 Jahre |
| § 263 StGB, Betrug | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe, besonders schwerer Fall 6 Monate bis 10 Jahre | 5 Jahre |
| § 29 ProdSG | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe | 3 Jahre |
| § 58 Abs. 1 LFGB | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe, besonders schwerer Fall 6 Monate bis 5 Jahre | 5 Jahre |
Eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG setzt die Straftat oder Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson voraus, die Pflichten des Unternehmens verletzt oder es bereichern soll. Das Höchstmaß beträgt 10 Millionen Euro bei vorsätzlichen und 5 Millionen Euro bei fahrlässigen Straftaten. Zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils darf es überschritten werden (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG).
Knüpft die Verbandsgeldbuße an eine Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG an, deren Zuwiderhandlung strafbar ist, beträgt ihr Höchstmaß ebenfalls 10 Millionen Euro (§ 130 Abs. 3 S. 2, § 30 Abs. 2 S. 3 OWiG). Die Aufsichtsperson selbst trifft höchstens 1 Million Euro.
Schritt 1: Risikohinweise bewerten und den Kenntnisstand festhalten
Bewerten Sie jeden Hinweis auf ein Gesundheitsrisiko unverzüglich und halten Sie fest, wer ihn wann erhalten hat. Der Eingang des Hinweises ist das erste Beweisdatum für Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Handlungspflicht des Herstellers entsteht, sobald er Grund zu der Annahme hat, dass sein Produkt gefährlich ist (Art. 9 Abs. 8 der EU-Produktsicherheitsverordnung (VO (EU) 2023/988)). Für Lebensmittel enthält Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eine entsprechende Pflicht. Ein Schaden muss dafür nicht eingetreten sein.
Der typische Fehler ist die interne Bewertung ohne Entscheidung. E-Mails, die ein Risiko benennen und die Prüfung vertagen, belegen Kenntnis und Untätigkeit zugleich. Halten Sie Tatsachen und rechtliche Bewertung in diesen Unterlagen getrennt, weil interne Risikobewertungen bei einer Durchsuchung beschlagnahmt werden können.
Bei Lebensmitteln kann eine lückenlose Eigenkontrolle nach dem HACCP-Konzept den Fahrlässigkeitsvorwurf entkräften, wie der Beitrag zur HACCP-Dokumentation als Entlastungsmaterial zeigt.
Schritt 2: Die Zuständigkeit in der Geschäftsleitung klären
Klären Sie sofort, welches Mitglied der Geschäftsleitung für das Produktrisiko zuständig ist, und befassen Sie in einer Krise zugleich das Gesamtgremium. Nach dem Lederspray-Urteil muss bei gemeinsamer Zuständigkeit jeder Geschäftsführer alles Zumutbare tun, um den Rückruf herbeizuführen (BGH, Urt. v. 06.07.1990 – 2 StR 549/89). Die Garantenstellung folgt aus dem Inverkehrbringen des gefährlichen Produkts und ist für jede Person gesondert festzustellen.
In Verfahren wegen unterlassener Rückrufe zeigt sich erfahrungsgemäß, dass die Staatsanwaltschaft die Garantenpflicht möglichst weit oben in der Hierarchie ansiedelt. Die tatsächliche Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsführung, Qualitätssicherung und Vertrieb entscheidet dann, wem das Unterlassen zugerechnet wird.
Träger der Pflicht kann auch sein, wer die Leitung tatsächlich ausübt, ohne bestellt zu sein. Der Bundesgerichtshof verlangt dafür eine Gesamtschau der tatsächlichen Verhältnisse, entschieden zu Insolvenzdelikten (BGH, Urt. v. 27.02.2025 – 5 StR 287/24).
Auch Revisions- und Compliance-Funktionen können im Rahmen eines übernommenen Pflichtenkreises eine Garantenstellung tragen. Der Bundesgerichtshof hat sie für den Leiter einer Innenrevision mit entsprechender Zuständigkeit angenommen (BGH, Urt. v. 17.07.2009 – 5 StR 394/08). Seine Erwägungen begründen keine automatische Garantenstellung des Compliance Officers, maßgeblich sind Aufgabe, Befugnisse und tatsächlich übernommene Verantwortung.
Schritt 3: Die Behörde informieren und die Meldung strafrechtlich prüfen
Unterrichten Sie die Marktüberwachung bei Grund zu der Annahme, dass ein Produkt gefährlich ist, unverzüglich über das Safety Business Gateway (Art. 9 Abs. 8 Buchst. c VO (EU) 2023/988). Korrektur und Verbraucherinformation sind eigene Pflichten nach Buchst. a und b. Unfälle mit Todesfolge oder ernsthaften Gesundheitsfolgen sind ab Kenntnis unverzüglich der Behörde des Unfallstaats zu melden (Art. 20 Abs. 1 und 2). Prüfen Sie vorher, ob der Vorgang darunter fällt, schieben Sie eine gebotene Meldung aber nicht bis zur Klärung der Schuldfrage auf.
Händler mit Grund zu der Annahme, dass ein Produkt gefährlich ist, informieren unverzüglich Hersteller oder Einführer (Art. 12 Abs. 4 VO (EU) 2023/988). Sie stellen die Korrekturmaßnahme sicher und sorgen dafür, dass die Marktüberwachung unterrichtet wird.
Unterbleibt die Unterrichtung der Behörde nach Art. 9 Abs. 8, droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro (§ 28 Abs. 2 Nr. 9 ProdSG). § 29 ProdSG nimmt diesen Tatbestand nicht in Bezug. Strafbewehrt ist erst die unterlassene Korrekturmaßnahme selbst.
Für bestimmte Pflichtunterrichtungen schützt § 44 Abs. 6 LFGB den Meldenden, insbesondere nach Art. 19 Abs. 1 oder Abs. 3 S. 1 VO (EG) Nr. 178/2002. Sie dürfen weder zu seiner strafrechtlichen Verfolgung noch in einem Bußgeldverfahren gegen ihn verwendet werden. Ein gesetzliches Verwendungsverbot dieser Art enthält das Produktsicherheitsrecht nicht. § 25 Abs. 7 ProdSG und § 10 MüG gewähren nur ein Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung und lassen die eigene Meldepflicht unberührt.
Ob die Selbstbelastungsfreiheit die Verwertung einer gesetzlich verlangten Meldung nach der Produktsicherheitsverordnung sperrt, ist nicht geklärt. Die Verteidigung prüft an dieser Stelle zuerst, ob die Meldung Tatsachen mitteilt oder bereits Verschulden bewertet.
Bei Lebensmitteln greifen Rücknahme, Behördeninformation und Rückruf nach Art. 19 VO (EG) Nr. 178/2002 in den ersten 48 Stunden eines Lebensmittelrückrufs ineinander. Veröffentlicht die Lebensmittelüberwachung einen Verstoß, bevor über den Vorwurf entschieden ist, gelten die Abwehrwege gegen eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB.
Schritt 4: Über den Produktrückruf entscheiden und die Entscheidung dokumentieren
Legen Sie unverzüglich fest, wer entscheidet, welches Risiko besteht und welche Korrekturmaßnahme geboten ist. Die Rücknahme stoppt die weitere Bereitstellung in der Lieferkette (Art. 3 Nr. 26 VO (EU) 2023/988). Der Rückruf zielt auf Produkte, die Verbraucher bereits erhalten haben (Art. 3 Nr. 25).
Ist die Geschäftsleitung zuständig, dokumentieren Sie ihre Entscheidung samt abweichender Voten. Einen förmlichen Gremienbeschluss schreibt Art. 9 Abs. 8 der Verordnung nicht vor, und seine Vorbereitung darf Sofortmaßnahmen nicht verzögern.
Ordnet die Marktüberwachungsbehörde Rücknahme oder Rückruf an, prüfen Sie sofort Vollziehbarkeit und Rechtsbehelf. Die Zuwiderhandlung gegen Anordnungen nach § 25 Abs. 6 oder 8 ProdSG ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 8 ProdSG bußgeldbewehrt. § 29 ProdSG nimmt diesen Tatbestand nicht in Bezug.
Die unterlassene, unrichtige oder verspätete Korrekturmaßnahme des Herstellers ist nach § 28 Abs. 2 Nr. 7 ProdSG mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro bedroht. Seit dem 19. Februar 2026 macht § 29 ProdSG sie zur Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Voraussetzung ist ein vorsätzlicher Verstoß, der beharrlich wiederholt wird oder Leben, Gesundheit oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet.
Adressat der Pflicht ist der Hersteller, meist eine Gesellschaft. Strafrechtlich trifft sie deren Geschäftsführer über § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB, ausdrücklich Beauftragte über § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StGB. § 28 Abs. 2 Nr. 19 und § 29 ProdSG erfassen Einführer in gleicher Weise, weil sie die Korrekturmaßnahme nach Art. 11 Abs. 8 VO (EU) 2023/988 sicherstellen müssen. Tatbestand und Schwellen im Einzelnen erläutert der Beitrag zu § 29 ProdSG und dem unterlassenen Rückruf.
Beschließen mehrere Geschäftsführer einstimmig, den gebotenen Rückruf zu unterlassen, haften sie nach dem Lederspray-Urteil für die Schadensfolgen als Mittäter. Wer an der Entscheidung mitwirkt, kann sich nicht darauf berufen, er wäre bei Widerspruch überstimmt worden.
Der Entscheidungspunkt im Produktstrafrecht ist der Zeitpunkt, ab dem Grund zu der Annahme besteht, dass ein ausgeliefertes Produkt gefährlich ist. Ab dann darf die gebotene Korrekturmaßnahme nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden. Wer den Rückruf in Kenntnis konkreter Schadensmeldungen vertagt oder weiter ausliefert, setzt sich dem Vorsatzvorwurf aus. Im Lederspray-Verfahren führten Schäden nach der Krisensitzung zur Verurteilung wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung, frühere Schäden zu einer wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Schritt 5: Auf Durchsuchung, Vorladung und interne Aufklärung vorbereitet sein
Äußern Sie sich bei einer Durchsuchung nicht zur Sache und lassen Sie Beschluss und Umfang der Beschlagnahme dokumentieren. Was gegenüber den Beamten gilt, beschreibt der Beitrag zu Rechten und Pflichten bei der Durchsuchung im Unternehmen.
Einer polizeilichen Ladung als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Vor der Staatsanwaltschaft müssen Sie nach § 163a Abs. 3 StPO erscheinen. Zur Aussage sind Sie auch dort nicht verpflichtet (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Den Umgang mit einer Vorladung als Beschuldigter und die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren erläutern eigene Beiträge.
Eine Einlassung zur Sache ist erst nach Akteneinsicht des Verteidigers nach § 147 StPO zu erwägen. Erst die Akte zeigt, welchen Kenntnisstand und welche Zuständigkeit die Staatsanwaltschaft unterstellt. Bei Körperverletzung und Tötung beginnt die Verjährung erst mit dem Eintritt des Schadens (§ 78a S. 2 StGB). Ruhen und Unterbrechung nach §§ 78b, 78c StGB verlängern sie gegebenenfalls.
Klärt das Unternehmen den Sachverhalt parallel selbst auf, entstehen Befragungsprotokolle und Berichte, die § 97 StPO nur eingeschränkt vor Beschlagnahme schützt. Wie das Unternehmen eine interne Untersuchung durchführt, ohne den Ermittlern eine fertige Beweisakte zu liefern, ist vor dem ersten Interview zu entscheiden.
Schritt 6: Die Verteidigung auf die vier Prüfstellen ausrichten
Prüfen Sie den Vorwurf an der Garantenstellung, der Kausalität, dem subjektiven Tatbestand und der Verweisungskette der Blankettnorm.
Nach dem Lederspray-Urteil ist der Ursachenzusammenhang auch bewiesen, wenn die schadensursächliche Substanz nicht identifiziert ist, sofern andere Ursachen ausgeschlossen sind. Nach dem Holzschutzmittel-Urteil genügt bei ungeklärter Wissenschaftslage eine Gesamtbewertung ohne vernünftigen Zweifel (BGH, Urt. v. 02.08.1995 – 2 StR 221/94). Angreifbar ist deshalb vor allem, ob andere Ursachen tatsächlich ausgeschlossen sind und die Sachverständigenbasis die Gesamtbewertung trägt.
Beim subjektiven Tatbestand ist der Kenntnisstand zur Tatzeit maßgeblich, nicht das spätere Wissen nach Aufklärung des Schadensbilds. Bei E-Zigaretten ist fahrlässiges Handeln nach § 35 Abs. 1 TabakerzG nur ordnungswidrig, wie der Beitrag zur Strafbarkeit bei E-Zigaretten und Liquids zeigt.
Bei Blankettstrafnormen ist zu prüfen, ob die in Bezug genommene Vorschrift den konkreten Vorwurf zur Tatzeit erfasste. Das Blankett des § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB mit Rückverweisungsklausel ist hinreichend bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 11.03.2020 – 2 BvL 5/17). Tragfähig ist danach die Prüfung der einzelnen Verweisung, nicht ein pauschaler Bestimmtheitseinwand. Kannte der Verantwortliche die in Bezug genommene Pflicht nicht, ist zwischen Tatbestands- und Verbotsirrtum zu unterscheiden (§§ 16, 17 StGB).
Für eine vor dem 19. Februar 2026 unterlassene Korrekturmaßnahme scheidet § 29 ProdSG aus (§ 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG). Dauert das Unterlassen an, ist der strafbare Zeitraum ab diesem Tag abzugrenzen.
Im Weinrecht entscheidet erst die Rückverweisung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung über die Strafbarkeit nach §§ 48, 49 WeinG. Bei Medizinprodukten entscheidet der Strahlenschutzbezug, ob § 92 oder § 93 MPDG greift.
Welche Fehler beim Produktrückruf schaffen bleibende Strafbarkeitsrisiken?
Sechs Fehler schaffen Beweistatsachen, die keine spätere Maßnahme beseitigt.
- Sie vertagen die Entscheidung, obwohl die Gefahr hinreichend konkret ist. Eine spätere Maßnahme kann weitere Schäden begrenzen, eingetretene Folgen aber nicht ungeschehen machen.
- Sie liefern trotz erkannter konkreter Gefahr weiter aus. Das ist aktives Tun und kann nach dem Lederspray-Urteil den Vorwurf vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung tragen.
- Sie formulieren die Behördenmeldung als Schuldbewertung. Außerhalb der in § 44 Abs. 6 LFGB genannten Unterrichtungen schützt sie kein Verwendungsverbot.
- Sie stimmen im Gremium zu oder enthalten sich, ohne Widerspruch zu protokollieren und den Rückruf danach weiter zu betreiben.
- Sie äußern sich bei der Durchsuchung zu Kenntnisständen und Zuständigkeiten. Diese Angaben legen die Zurechnung fest, bevor die Akte bekannt ist.
- Sie löschen nach Bekanntwerden der Ermittlungen beweiserhebliche Daten. Das kann Verdunkelungsgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO begründen, Untersuchungshaft setzt daneben die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Das Produktstrafrecht verlagert die Verantwortung in die Phase zwischen erstem Risikohinweis und Korrekturmaßnahme. Protokolle und Prüfberichte belegen den damaligen Kenntnisstand, ersetzen aber nicht die Prüfung von Kausalität, Vorsatz und Pflichtwidrigkeitszusammenhang.
Ob gewarnt, zurückgenommen oder zurückgerufen werden muss, ist ohne Aufschub zu klären, sobald Grund zu der Annahme besteht, dass ein ausgeliefertes Produkt gefährlich ist. Bei streitiger Zuständigkeit, ernsten Gesundheitsrisiken oder drohender Selbstbelastung ist die strafrechtliche Prüfung von Korrekturmaßnahme, Meldung und Dokumentation durch einen Verteidiger der übliche Weg.
Häufige Fragen
Macht sich ein Geschäftsführer strafbar, wenn er einen Rückruf unterlässt?
Muss ich ein gefährliches Produkt der Behörde melden, obwohl die Meldung mich belasten kann?
Was muss ich tun, wenn ich im Gremium gegen den Rückruf überstimmt werde?
Welche Strafe droht für einen unterlassenen Rückruf nach dem Produktsicherheitsgesetz?
Wie lange kann nach einem Produktschaden strafrechtlich ermittelt werden?
Quellen
- BGH, Urt. v. 06.07.1990 – 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106 (Lederspray).
- BGH, Urt. v. 02.08.1995 – 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206 (Holzschutzmittel).
- BGH, Urt. v. 17.07.2009 – 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44.
- BGH, Urt. v. 27.02.2025 – 5 StR 287/24, NJW 2025, 2109.
- BGH, Beschl. v. 16.12.2025 – 1 StR 270/24, Verwerfung der Revisionen gegen LG München II, Urt. v. 27.06.2023 – W 5 KLs 64 Js 22724/19.
- BVerfG, Beschl. v. 11.03.2020 – 2 BvL 5/17, BVerfGE 153, 310.
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, Art. 3, 9, 11, 12 und 20, ABl. L 135 vom 23.05.2023.
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 19, ABl. L 31 vom 01.02.2002.
- §§ 1, 13, 14, 16, 17, 78, 78a, 78b, 78c, 222, 223, 224, 227, 229, 263 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 25, 28, 29 ProdSG, §§ 44, 58 LFGB, § 35 TabakerzG, § 10 MüG, §§ 17, 30, 130 OWiG, §§ 97, 112, 136, 147, 163a StPO. Rechtsstand Oktober 2026.


