Kontakt
Auf ccompliance ordne ich wirtschaftsstrafrechtliche Fragen aus der Verteidigerperspektive ein. Wer nach der Lektüre eines Beitrags eine konkrete Situation besprechen möchte, erreicht mich hier direkt — ohne Umweg über ein Redaktionspostfach.
Mandate übernehme ich als Partner der Gercke Wollschläger PartG mbB in Köln.
Direkte Kontaktaufnahme
Anwaltliche Verschwiegenheit
Jede Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA) und dem Schutz des § 203 StGB. Das gilt bereits für die erste Kontaktaufnahme — unabhängig davon, ob im Anschluss ein Mandat zustande kommt.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Für Berater und Kolleginnen
Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte anderer Fachgebiete und Compliance-Verantwortliche erreichen mich für eine erste fachliche Einschätzung, bevor sie ihrem Mandanten eine Empfehlung geben.
Ich übernehme ausschließlich das strafrechtliche Mandat. Die laufende Beratung in Ihrem Fachgebiet bleibt bei Ihnen. Vor jeder Übernahme prüfe ich mögliche Interessenkollisionen.
Auch die Anfrage eines Beraters unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
Wenn es gerade passiert
Lagen, in denen die ersten Stunden über den weiteren Verlauf entscheiden.
Persönlich betroffen
- Ermittler sind im UnternehmenDurchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung von Daten
- Ermittler sind in der PrivatwohnungDurchsuchung bei Geschäftsführern und Vorständen
- Eine Vorladung als Beschuldigter liegt vorPolizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Steuerfahndung
- Sie sollen als Zeuge aussagenDer Status kann im Laufe der Vernehmung wechseln
- Ein Haftbefehl droht oder liegt vorHaftprüfung, Außervollzugsetzung nach § 116 StPO
Für Unternehmen und Aufsichtsräte
- Ein Verdacht richtet sich gegen Mitarbeiter oder FührungskräfteHinweise prüfen, Beweise sichern, Fristen wahren
- Ein Verdacht richtet sich gegen Vorstand oder GeschäftsführungAufklärung durch Aufsichtsrat oder Gesellschafter
- Ein Ermittlungsverfahren betrifft das UnternehmenKooperieren, offenlegen oder verteidigen
- Dem Unternehmen droht eine GeldbußeVerbandsgeldbuße nach §§ 30, 130 OWiG
- Das Unternehmen ist selbst geschädigtStrafanzeige, Akteneinsicht, Rückgewinnung von Vermögen
Sie sind nicht sicher, welche Lage vorliegt? Der Beitrag Ablauf des Wirtschaftsstrafverfahrens ordnet die Stadien ein.
Akute Verfahrenslage
Wenn eine Durchsuchung, eine vorläufige Festnahme oder eine andere Zwangsmaßnahme bereits läuft, zählt jede Stunde.
In solchen Situationen erreichen Sie mich telefonisch unter 0221 476706 22. Bin ich nicht sofort erreichbar, etwa während einer Hauptverhandlung, hinterlassen Sie bitte Namen, Rückrufnummer und ein Stichwort zur Lage; ich rufe so schnell wie möglich zurück. Eine frühe, sachliche Einordnung verhindert vermeidbare Fehler.
Bis zum Gespräch gilt in aller Regel: keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Beistand, Zwangsmaßnahmen nicht behindern, aber auch nicht freiwillig erweitern, und den Ablauf möglichst genau festhalten. Die vertiefte Darstellung finden Sie im Beitrag Durchsuchung im Unternehmen.
Was dieser Weg nicht ist
Dieser Kontaktweg ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall und begründet für sich genommen kein Mandat. Eine rechtliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts erfolgt erst nach ausdrücklicher Beauftragung und Klärung möglicher Interessenkollisionen.