
Verdacht gegen ein Vorstandsmitglied: Was der Aufsichtsrat jetzt tun muss
Welche Schritte der Aufsichtsrat geht, welche Fristen laufen und welcher Fehler sich nicht mehr korrigieren lässt.
Wenn es gerade passiert
Lagen, in denen die ersten Stunden über den weiteren Verlauf entscheiden.
Persönlich betroffen
- Ermittler sind im UnternehmenDurchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung von Daten
- Ermittler sind in der PrivatwohnungDurchsuchung bei Geschäftsführern und Vorständen
- Eine Vorladung als Beschuldigter liegt vorPolizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Steuerfahndung
- Sie sollen als Zeuge aussagenDer Status kann im Laufe der Vernehmung wechseln
- Ein Haftbefehl droht oder liegt vorHaftprüfung, Außervollzugsetzung nach § 116 StPO
Für Unternehmen und Aufsichtsräte
- Ein Verdacht richtet sich gegen Mitarbeiter oder FührungskräfteHinweise prüfen, Beweise sichern, Fristen wahren
- Ein Verdacht richtet sich gegen Vorstand oder GeschäftsführungAufklärung durch Aufsichtsrat oder Gesellschafter
- Ein Ermittlungsverfahren betrifft das UnternehmenVerfahrensrolle, Rechte und Verteidigungsstrategie klären
- Dem Unternehmen droht eine GeldbußeVerbandsgeldbuße nach §§ 30, 130 OWiG
- Das Unternehmen ist selbst geschädigtStrafanzeige, Akteneinsicht, Rückgewinnung von Vermögen
Sie sind nicht sicher, welche Lage vorliegt? Der Beitrag Ablauf des Wirtschaftsstrafverfahrens ordnet die Stadien ein.
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UntreueUntreue nach § 266 StGB: Praxis-Guide für Organe
AußenwirtschaftsstrafrechtAußenwirtschaftsstrafrecht: AWG, Sanktionen und Compliance nach der Novelle 2026
Geldwäsche und AMLGeldwäsche § 261 StGB: Tatbestand, Strafmaß, Verteidigung
Korruptionsstrafrecht und AntikorruptionBestechung im Geschäftsverkehr: § 299 StGB
SteuerstrafrechtSteuerhinterziehung nach § 370 AO: Strafmaß und Selbstanzeige
Der Herausgeber
„Compliance trägt, wenn sie im Ermittlungsverfahren hält.“
Fachanwalt für Strafrecht · Partner bei Gercke Wollschläger, Köln
Verteidigt Unternehmen, Organe und Führungskräfte in Wirtschaftsstrafverfahren und begleitet interne Untersuchungen, auch im Auftrag von Aufsichtsräten. Lehrt im LL.M. Wirtschaftsstrafrecht der Universität zu Köln.
Für Kolleginnen und Kollegen: Verteidigung weiterer Beschuldigter, Zeugenbeistand und Begleitung interner Untersuchungen. Beiträge für Rechtsanwälte und Berater →
Über den Herausgeber · Vertrauliche Kontaktaufnahme · Gercke Wollschläger ↗ · ccompliance auf LinkedIn ↗