Branche
Logistik und Transport
Speditionen, Frachtführer sowie Kurier- und Lieferdienste stehen im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und sind zugleich Ziel von Betrug und Sabotage. Hinzu kommen zoll- und exportkontrollrechtliche Pflichten, die auch Dienstleister in der Lieferkette treffen.
Typische Lagen
Wo Ermittlungen in dieser Branche typischerweise ansetzen
- Sozialversicherungsbeiträge§ 266a StGB und Scheinselbstständigkeit bei Fahrern und Subunternehmern. Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe gehört zu den Branchen des § 2a SchwarzArbG.
- PhantomfrachtführerLadungsbetrug und Ladungsdiebstahl, Strafanzeige und Haftungsfragen.
- Zoll, Exportkontrolle und SanktionenPflichten in der Lieferkette und Geldwäsche über Warenströme.
- AbfalltransporteDer strafrechtliche Abfallbegriff und § 326 StGB.
- VerbandsgeldbußeGeldbuße gegen das Transportunternehmen nach § 30 OWiG.
Kernbeiträge
Beiträge, die sich unmittelbar mit der Branche befassen
Weitere Beiträge mit Bezug zur Branche
Beiträge, in denen die Branche eine Rolle spielt
- Wirtschaftsschutz in Zeiten staatlich gelenkter Spionage: Methoden, Ziele und der Rahmen der §§ 99 ff. StGB
- § 266a StGB — Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Schwarzarbeit im Unternehmen: Welche Strafe dem Arbeitgeber droht und was jetzt zu tun ist
- Reform des Nachrichtendienstrechts: Die neuen Mitwirkungspflichten für Unternehmen — und was sie für die geldwäscherechtliche Meldepraxis bedeuten
- Beihilfe zu § 266a StGB durch berufstypische Handlungen: Wie BGH 4 StR 482/24 die Grenze zieht — und der 1. Strafsenat sie später einschränkt
- Mitarbeiter vom Geheimdienst angeworben: Was bedeutet das für das betroffene Unternehmen?
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Strafbarkeit & Verteidigung
- § 326 StGB und wilder Müll: Strafrechtliche Risiken für Unternehmen
- Strafrechtlicher Abfallbegriff (§ 326 StGB) — Verteidigung
- SchwarzArbMoDiG 2026: FKS-Befugnisse und KI-Prüfung
- Scheinselbstständigkeit & § 266a StGB: Strafe & Verteidigung
- FKS-Durchsuchung: Die ersten 48 Stunden im Unternehmen
- Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG: BayObLG verlangt konkrete Feststellung der verantwortlichen Leitungsperson
- Trade-Based Money Laundering: Wenn Warenströme zur Geldwäsche werden
- AWG-Novelle 2026: Wenn Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten werden
- NIS-2-Richtlinie und Compliance
Branchenübergreifend
Was in jeder Branche gilt
Bei einer Durchsuchung, einer Vorladung oder einem Auskunftsersuchen der Behörden prägen die ersten Schritte die weitere Verteidigung. Die Verteidigungslinie sollte deshalb früh abgestimmt werden, für das Unternehmen ebenso wie für die betroffenen Personen. Vertrauliche Kontaktaufnahme →

