Rechtsstand: November 2026
Wissenshub
Wer Waren, Software oder Technologie ins Ausland liefert oder mit gelisteten Personen Geschäfte macht, unterliegt dem Außenwirtschaftsrecht. Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos, Sanktionen und Genehmigungspflichten sind Straftaten nach §§ 17 und 18 AWG, Embargoverstöße mit gelisteten Rüstungs- und Dual-Use-Gütern schon bei Leichtfertigkeit.

Herausgeber · Fachanwalt für Strafrecht · Partner bei Gercke Wollschläger, Köln
Lage · Grundlagen · Rechtsstand · Rechtsprechung · Downloads · Fragen
Was ist passiert?
KI-generiertEin Geschäftspartner steht auf einer Sanktionsliste
Ab wann Lieferungen und Zahlungen strafbar sind.
KI-generiertEin Verstoß ist aufgefallen
Was jetzt zu sichern und vor einer Offenlegung zu klären ist.

Der Zoll fragt nach
Checkliste für das erste Auskunftsersuchen.
KI-generiertDie Zollfahndung durchsucht
Befugnisse und die ersten Stunden im Unternehmen.
KI-generiertGelder sind eingefroren
Was Bank und Insolvenzverwalter auszahlen dürfen.
KI-generiertEine Transaktion braucht eine Investitionsprüfung
Wann ein Vollzug vor der Freigabe strafbar ist.
Grundlagen und Vorbeugen
KI-generiertAWG, AWV und EU-Sanktionsrecht
Der Rechtsrahmen für Unternehmen.
KI-generiertAWG-Novelle 2026
Was seit Februar 2026 strafbar ist.
KI-generiertSanktionslistenprüfung
Was das Unternehmen prüfen muss.
KI-generiertDual-Use-Güter und Exportkontrolle
Wann der Export genehmigungspflichtig ist.
KI-generiertGeldbuße gegen das Unternehmen
Aufsichtspflicht und Verbandsgeldbuße.
KI-generiertZollstrafrecht
Tatbestände und Verfahren im Überblick.
Rechtsstand
| Datum | Änderung | Mehr |
|---|---|---|
| 06.02.2026 | Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes in Kraft. Sie setzt die Richtlinie (EU) 2024/1226 um, macht Verstöße gegen Transaktionsverbote und bestimmte Umgehungen strafbar und stellt leichtfertige Embargoverstöße mit gelisteten Dual-Use-Gütern unter Strafe. | AWG-Novelle 2026 |
| 24.04.2024 | Richtlinie (EU) 2024/1226 über die Strafbarkeit von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union verabschiedet. | Rechtsrahmen |
Aus der Rechtsprechung
Downloads
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Whitepaper AWG 2027
Was die Geschäftsleitung organisieren muss, damit sie für Sanktions-, Exportkontroll- und Investitionsprüfungsverstöße nicht persönlich einsteht.
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Leitfaden Russland-Sanktionen im Exporthandel
Handlungsfolge für Unternehmen mit Russland-Bezug, dazu die Checkliste „Der Zoll fragt nach“.
Häufige Fragen
Wann ist ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht strafbar?
Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos, Sanktionsverordnungen und Genehmigungspflichten sind Straftaten nach §§ 17 und 18 AWG. § 18 Abs. 1 AWG droht Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren an. Leichtfertige Embargoverstöße sind bei Rüstungsgütern nach § 17 Abs. 5 AWG strafbar, seit Februar 2026 auch bei gelisteten Dual-Use-Gütern nach § 18 Abs. 8a AWG. Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 19 AWG. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zu § 18 AWG.
Hilft eine Selbstanzeige?
Nur eingeschränkt. Nach § 22 Abs. 4 AWG unterbleibt die Verfolgung nur bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten nach § 19 Abs. 3 bis 5 AWG, die das Unternehmen durch Eigenkontrolle aufgedeckt und angezeigt hat. Für den fahrlässigen Embargoverstoß selbst, für Leichtfertigkeit und für Vorsatz gilt die Vorschrift nicht. Dort kann eine Anzeige als belastende Einlassung verwertet werden.
Wer ermittelt bei einem Verdacht?
Ermittelt wird meist durch die Zollfahndungsämter und Hauptzollämter, die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist Genehmigungsbehörde und kann Unregelmäßigkeiten in Genehmigungsverfahren feststellen. Wie ein Verfahren beim Zoll abläuft, beschreibt der Beitrag zur Zollfahndung.
Haftet die Geschäftsleitung persönlich?
Persönlich strafbar ist, wer selbst handelt oder einen Verstoß veranlasst. Daneben kann gegen Leitungspersonen ein Bußgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG verhängt werden, gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG. Entscheidend ist dann, wie die Ausfuhrkontrolle organisiert und dokumentiert war.

