Branche
Baugewerbe
Im Baugewerbe treffen mehrere Risikofelder zusammen. Es geht um Sozialversicherungsbeiträge in Nachunternehmerketten, um die Sicherheit auf der Baustelle und um Vergabeverfahren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Branche besonders häufig, und wer als Bauunternehmer Bauleistungen weitervergibt, haftet nach § 28e Abs. 3a SGB IV für die Beiträge seiner Nachunternehmer wie ein Bürge.
Typische Lagen
Wo Ermittlungen in dieser Branche typischerweise ansetzen
- SozialversicherungsbeiträgeVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, Schwarzarbeit und Prüfungen der FKS.
- NachunternehmerkettenScheinselbstständigkeit und das Risiko der Beihilfe für Auftraggeber.
- BauunfallBaugefährdung nach § 319 StGB, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung und die Pflichten nach der Baustellenverordnung.
- VergabeSubmissionsabsprachen nach § 298 StGB und Korruption bei öffentlichen Aufträgen.
- Bau- und AbbruchabfälleDer strafrechtliche Abfallbegriff und § 326 StGB.
Kernbeiträge
Beiträge, die sich unmittelbar mit der Branche befassen

Arbeitsstrafrecht
Arbeitsunfall: Wann Geschäftsführer strafrechtlich haften und was jetzt zu tun ist

Kartellstrafrecht
Submissionsabsprachen nach § 298 StGB: Wann der Tatbestand erfüllt ist

Arbeitsstrafrecht
Beihilfe zu § 266a StGB durch berufstypische Handlungen: Wie BGH 4 StR 482/24 die Grenze zieht — und der 1. Strafsenat sie später einschränkt
Weitere Beiträge mit Bezug zur Branche
Beiträge, in denen die Branche eine Rolle spielt
- D&O-Versicherung und Strafverfahren: Deckung, Auskunftspflichten und das Selbstbelastungs-Dilemma
- § 266a StGB — Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Schwarzarbeit im Unternehmen: Welche Strafe dem Arbeitgeber droht und was jetzt zu tun ist
- Antikorruptions-Compliance: Was die EU-Richtlinie 2026 ändert — und welche Risiken für Unternehmen wirklich zählen
- BG-Regress nach Arbeitsunfall — was Geschäftsführer bei grober Fahrlässigkeit erwartet
- Arbeitsunfall im Betrieb: Die ersten 48 Stunden
- § 298 StGB und das Kartellbußgeld: Warum der Kronzeuge nicht vor Strafe schützt
- Verteidigung gegen den Vorwurf einer Submissionsabsprache (§ 298 StGB)
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Strafbarkeit & Verteidigung
- Gefährdungsbeurteilung als Verteidigungsinstrument im Arbeitsstrafrecht
- Gewerbeaufsicht nach Arbeitsunfall: 72-Stunden-Krisenleitfaden
- § 326 StGB und wilder Müll: Strafrechtliche Risiken für Unternehmen
- Strafrechtlicher Abfallbegriff (§ 326 StGB) — Verteidigung
- SchwarzArbMoDiG 2026: FKS-Befugnisse und KI-Prüfung
- Scheinselbstständigkeit & § 266a StGB: Strafe & Verteidigung
- Sockelverteidigung nach Arbeitsunfall: Unternehmensstellungnahme und Koordination
- FKS-Durchsuchung: Die ersten 48 Stunden im Unternehmen
Branchenübergreifend
Was in jeder Branche gilt
Bei einer Durchsuchung, einer Vorladung oder einem Auskunftsersuchen der Behörden prägen die ersten Schritte die weitere Verteidigung. Die Verteidigungslinie sollte deshalb früh abgestimmt werden, für das Unternehmen ebenso wie für die betroffenen Personen. Vertrauliche Kontaktaufnahme →