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Baugewerbe

Branche

Baugewerbe

Im Baugewerbe treffen mehrere Risikofelder zusammen. Es geht um Sozialversicherungsbeiträge in Nachunternehmerketten, um die Sicherheit auf der Baustelle und um Vergabeverfahren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Branche besonders häufig, und wer als Bauunternehmer Bauleistungen weitervergibt, haftet nach § 28e Abs. 3a SGB IV für die Beiträge seiner Nachunternehmer wie ein Bürge.

Typische Lagen

Wo Ermittlungen in dieser Branche typischerweise ansetzen

  • SozialversicherungsbeiträgeVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, Schwarzarbeit und Prüfungen der FKS.
  • NachunternehmerkettenScheinselbstständigkeit und das Risiko der Beihilfe für Auftraggeber.
  • BauunfallBaugefährdung nach § 319 StGB, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung und die Pflichten nach der Baustellenverordnung.
  • VergabeSubmissionsabsprachen nach § 298 StGB und Korruption bei öffentlichen Aufträgen.
  • Bau- und AbbruchabfälleDer strafrechtliche Abfallbegriff und § 326 StGB.

Kernbeiträge

Beiträge, die sich unmittelbar mit der Branche befassen

Weitere Beiträge mit Bezug zur Branche

Beiträge, in denen die Branche eine Rolle spielt

Branchenübergreifend

Was in jeder Branche gilt

Bei einer Durchsuchung, einer Vorladung oder einem Auskunftsersuchen der Behörden prägen die ersten Schritte die weitere Verteidigung. Die Verteidigungslinie sollte deshalb früh abgestimmt werden, für das Unternehmen ebenso wie für die betroffenen Personen. Vertrauliche Kontaktaufnahme →