EDITORIAL
Über
ccompliance ist ein Fachblog zu Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Criminal Compliance — geschrieben aus der Perspektive, die in juristischen Fachpublikationen am seltensten vertreten ist: der der Strafverteidigung.
Herausgeber und Autor ist Dr. Andreas Grözinger, Partner bei Gercke Wollschläger.
Warum die Perspektive entscheidend ist
Die meisten Compliance-Publikationen werden aus der Beraterrichtung gedacht — mit Fokus auf Prävention, Systemaufbau und Zertifizierung. Wir schreiben aus der entgegengesetzten Richtung: von denen, die Mandanten verteidigen, wenn Ermittlungen laufen, Durchsuchungen stattgefunden haben oder Anklage erhoben wurde.
Aus dieser Perspektive werden Gesetzgebungsvorhaben, Urteile und Aufsichtspraxis anders lesbar: mit Blick auf Angriffsvektoren, revisible Fehler und belastbare Verteidigungslinien. Das ist kein rhetorischer Unterschied. Es ist ein anderer analytischer Ausgangspunkt — und er führt regelmäßig zu anderen Schlussfolgerungen.
Themenschwerpunkte
i. Wirtschaftsstrafrecht — Untreue, Betrug, Bilanzfälschung, Kapitalmarktstrafrecht
ii. Steuerstrafrecht — § 370 AO, Cum-Ex, Selbstanzeige, Steuerfahndung
iii. Unternehmenssanktionen & Verbandshaftung — OWiG, VerSanG-Entwürfe, Nachfolgehaftung
iv. Geldwäscheprävention — GwG-Pflichten, AML-Enforcement, FIU- und BaFin-Praxis
v. Außenwirtschaft & Sanktionen — Embargos, Russland-Sanktionen, Exportkontrolle, Dual Use
vi. Antikorruption — §§ 299 ff. StGB, Compliance-Management-Systeme
vii. Strafverfahren — Durchsuchung, Untersuchungshaft, Beschuldigtenrechte
viii. Criminal Compliance — Haftungsrisiken für Compliance Officer und General Counsel
ix. Interne Untersuchungen — Aufklärung im Unternehmen, Mandate von Aufsichtsräten, Verhältnis zum Ermittlungsverfahren
Für wen wir schreiben
ccompliance richtet sich an Entscheidungsträger und Praktiker mit strafrechtlicher Risikoexposition:
- Compliance Officer und Geldwäschebeauftragte in Unternehmen, Banken und Finanzdienstleistern
- Inhouse-Juristen und General Counsel, die strafrechtliche Entwicklungen früh einordnen müssen
- Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, deren persönliche Haftung im Raum steht
- Beraterinnen und Berater — externe Anwältinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer — die Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht begleiten
Betreiber und Herausgeber
Betreiber und Herausgeber von ccompliance ist Dr. Andreas Grözinger, Partner und Fachanwalt für Strafrecht bei Gercke Wollschläger. Er leitet den Arbeitskreis „Strafverfahren“ bei WisVer, hat einen Lehrauftrag für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität zu Köln und publiziert u. a. im Heidelberger Kommentar StPO und im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung. JUVE nennt ihn wiederholt als Aufsteiger des Jahres, Legal 500 als Next Generation Partner im White Collar Crime. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV enthält das Impressum.
Die Beiträge auf ccompliance stammen aus der Feder des Herausgebers. Sie greifen Themen aus der Praxis der Wirtschaftsstrafverteidigung auf, in der Dr. Grözinger bei Gercke Wollschläger tätig ist.
→ Profil bei Gercke Wollschläger
Die Kanzlei — Gercke Wollschläger
Dr. Grözinger ist Partner der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger, die auf Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung und Criminal Compliance spezialisiert ist. Sie berät und verteidigt bundesweit und international — Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte ebenso wie Einzelpersonen. Schwerpunkte sind Wirtschaftsstrafverfahren, interne Untersuchungen, Compliance-Beratung sowie die Begleitung bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerbehörden. Ein weiterer Kernbereich ist das Revisionsstrafrecht.
Die Kanzlei ist durch JUVE (Individual- und Unternehmensverteidigung), Legal 500 (Tier 1 – Individual Defense; Tier 3 – Corporate Advisory) und Chambers Europe (Tier 1 – Individual Counsel; Tier 4 – Corporate Advisory) als führend im Wirtschaftsstrafrecht gelistet.
→ Zur Kanzlei Gercke Wollschläger
Redaktionelle Standards
Wir arbeiten nach Grundsätzen, die wir auch in der Mandatsarbeit anwenden:
- Primärquellen zuerst. Urteile werden aus den Originalentscheidungen zitiert — nicht aus Pressemitteilungen oder Sekundärliteratur.
- Transparente Aktualisierungspraxis. Zentrale Beiträge werden regelmäßig überprüft; das Datum der letzten Überarbeitung ist sichtbar ausgewiesen.
- Keine Mandatsbezüge. Beiträge nehmen keine Wertung zu laufenden oder abgeschlossenen Mandaten der Kanzlei vor.
- Kein Rechtsrat. Die Inhalte geben die Einschätzung der Autoren wieder und ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Kontakt
Fragen zum Blog, redaktionelle Hinweise oder Anfragen zu Gastbeiträgen: info@ccompliance.de
Für vertrauliche fachliche Rückfragen oder die erste anwaltliche Orientierung nutzen Sie bitte die Seite Vertrauliche Kontaktaufnahme.