Rechtsstand: September 2026
AUF EINEN BLICK
Ein Strafbefehl gegen einen GmbH-Geschäftsführer steht einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt wird (§ 410 Abs. 1, 3 StPO). Lautet er auf eine vorsätzliche Tat nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. a bis d GmbHG, etwa einen unterlassenen Insolvenzantrag oder Bankrott, endet das Amt dann kraft Gesetzes, schon bei Geldstrafe. Bei Betrug, Untreue und § 266a StGB (lit. e) gilt das erst ab einem Jahr Freiheitsstrafe. Nur ein fristgerechter Einspruch hält den Schuldspruch sicher offen. Nach Rechtskraft prüft das Registergericht den Vorsatz nicht mehr, es bleiben nur Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme mit engen Voraussetzungen.
Ein Strafbefehl gegen den Geschäftsführer gilt vielen als schonende Erledigung: keine Hauptverhandlung, keine Öffentlichkeit, meist eine Geldstrafe. Für die Organstellung trifft das nicht zu. Ob der Strafbefehl das Amt beendet, hängt vom Schuldspruch ab und nur bei einem Teil der Delikte zusätzlich von der Strafhöhe. Welche Tatbestände Geschäftsführern drohen, ordnet der Beitrag Strafbarkeitsrisiken von Geschäftsführern ein. Die übrigen Wege zum Amtsverlust behandelt der Beitrag Führungsposition nach dem Vorwurf; hier geht es um die Einspruchsfrist und ihre Folgen.
Strafbefehl gegen den Geschäftsführer: vier Schritte innerhalb der Einspruchsfrist
1. Zustellungstag festhalten und das Fristende berechnen
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht einzulegen, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 S. 1 StPO). Die Frist beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Lesen. Bei ordnungsgemäßer Ersatzzustellung in den Briefkasten Ihrer Wohnung oder Ihres Geschäftsraums gilt das Schreiben mit dem Einlegen als zugestellt (§ 37 Abs. 1 StPO i. V. m. § 180 ZPO).
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Wer die Frist versäumt, erhält Wiedereinsetzung nur ohne eigenes Verschulden. Antrag und Einspruch müssen dann binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses eingehen (§§ 44, 45 StPO).
2. Den Schuldspruch gegen den Katalog des § 6 GmbHG lesen
Ausschlussbegründend ist ein Strafbefehl, wenn er auf eine vorsätzliche Tat nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. a bis d GmbHG lautet oder bei einer Tat nach lit. e auf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Mit Rechtskraft endet dann die Bestellung, und für fünf Jahre kann der Verurteilte nicht erneut Geschäftsführer werden. Die Verteidigung prüft an dieser Stelle zuerst den Schuldspruch, dann die Strafhöhe.
| Schuldspruch im Strafbefehl | Folge nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG |
|---|---|
| Vorsätzlich unterlassener Insolvenzantrag (§ 15a Abs. 4 InsO) | Amtsverlust bei jeder Strafe (lit. a) |
| Vorsätzlich verspäteter oder nicht richtig gestellter Insolvenzantrag (§ 15a Abs. 4 InsO) | Gesondert zu prüfen: lit. a spricht vom „Unterlassen der Stellung“ |
| Fahrlässige Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 5 InsO) | Für sich genommen kein Ausschluss |
| Vorsätzliche Tat nach §§ 283–283d StGB, auch als Gehilfe | Amtsverlust bei jeder Strafe (lit. b) |
| § 82 GmbHG, § 331 HGB (falsche Angaben, unrichtige Darstellung) | Amtsverlust bei jeder Strafe (lit. c, d) |
| Betrug, Untreue, § 266a StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr | Kein Ausschluss nach lit. e |
| Betrug, Untreue, § 266a StGB: Freiheitsstrafe von einem Jahr | Amtsverlust (lit. e) |
| Steuerhinterziehung (§ 370 AO) | Nicht im Katalog |
Ein Strafbefehl darf Freiheitsstrafe nur bis zu einem Jahr festsetzen, zur Bewährung und nur bei verteidigten Angeschuldigten (§ 407 Abs. 2 S. 2 StPO). Genau dieses Höchstmaß erreicht die Schwelle des lit. e. Ein Berufsverbot nach § 70 StGB kann ein Strafbefehl nicht anordnen (§ 407 Abs. 2 StPO); den Amtsverlust bewirkt allein § 6 GmbHG.
3. Einspruch fristwahrend einlegen
Der Einspruch wahrt die Frist auch ohne Begründung und ohne Beschränkung. Er kann damit eingelegt werden, bevor die Akte vorliegt; die Akteneinsicht verlängert die Frist nicht. Selbst können Sie den Einspruch schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären (§ 410 Abs. 1 S. 1 StPO).
Verteidiger und Rechtsanwälte müssen den Einspruch gegen einen Strafbefehl elektronisch übermitteln (§ 32d S. 2 Nr. 3 StPO). Ist das aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Papierform zulässig; die Störung ist glaubhaft zu machen.
4. Nach Akteneinsicht Schuldform prüfen und den Umfang festlegen
Die Akteneinsicht über den Verteidiger (§ 147 StPO) zeigt, ob die Ermittlungsergebnisse den Vorsatz tragen. Bei der Insolvenzverschleppung sind das vor allem die Kenntnis vom Insolvenzgrund, der Zeitraum, die Zuständigkeitsverteilung in der Geschäftsführung und die vorhandenen Liquiditätsunterlagen. Davon hängt ab, ob der Schuldspruch auf § 15a Abs. 4 oder Abs. 5 InsO lauten kann – und damit das Amt.
Den Einspruch können Sie auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken (§ 410 Abs. 2 StPO). Bei Taten nach lit. a bis d hilft eine Beschränkung auf die Rechtsfolgen dem Amt nicht; dort muss der Schuldspruch angegriffen werden. Bei lit. e kann ein Rechtsfolgeneinspruch gerade die Ein-Jahres-Schwelle betreffen.
Nach einem Einspruch ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden und kann höher bestrafen (§ 411 Abs. 4 StPO). Eine Ausnahme gilt, wenn der Einspruch nur die Höhe des Tagessatzes betrifft: Mit Zustimmung aller Beteiligten entscheidet das Gericht dann durch Beschluss, ohne zum Nachteil abzuweichen (§ 411 Abs. 1 S. 3 StPO). Der Einspruch lässt sich bis zur Verkündung des erstinstanzlichen Urteils zurücknehmen, nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411 Abs. 3 StPO).
Nach dem Einspruch kann das Gericht das Verfahren auch mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeschuldigtem gegen Auflagen einstellen (§ 153a Abs. 2 StPO). Eine solche Einstellung ist keine Verurteilung und löst § 6 GmbHG nicht aus; einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Was nach Rechtskraft für Geschäftsführer und GmbH gilt
Mit Rechtskraft eines ausschlussbegründenden Strafbefehls endet die Organstellung automatisch, ohne Abberufungsbeschluss. Die alte Bestellung lebt nach Ablauf der fünf Jahre nicht wieder auf; nötig ist dann eine Neubestellung. Die Löschung im Handelsregister nach § 395 Abs. 1 FamFG vollzieht das Ende des Amtes nur nach. Im Fall des KG erfuhr das Registergericht von der Verurteilung durch eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft aus dem Bundeszentralregister.
Die Gesellschaft braucht einen neuen Geschäftsführer (§ 6 Abs. 1 GmbHG). Der Anstellungsvertrag endet nicht automatisch mit dem Amt; über ihn ist gesondert zu entscheiden. Wer innerhalb der fünf Jahre bei einer Anmeldung vorsätzlich falsch versichert, es lägen keine Bestellungshindernisse vor, macht sich nach § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG strafbar (§ 8 Abs. 3, § 39 Abs. 3 GmbHG). Das ist selbst eine Tat nach lit. c.
In das gewöhnliche Führungszeugnis wird eine erste Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen nicht aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Für Führungszeugnisse, die Gewerbebehörden anfordern, gilt das bei Taten im Zusammenhang mit einem Gewerbe nicht (§ 32 Abs. 4 BZRG). An der Inhabilität ändert beides nichts; sie knüpft an die Verurteilung an.
Warum ein Strafbefehl das Geschäftsführeramt beenden kann
Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG, weil § 410 Abs. 3 StPO ihn einem Urteil gleichstellt. So hat das KG, Beschl. v. 17.07.2018 – 22 W 34/18, entschieden. Maßgeblich sei der Inhalt der Entscheidung, nicht ihre Form. Im entschiedenen Fall genügte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Bankrotts.
Für die Verteidigung tragend ist ein weiterer Satz des KG. Im Registerverfahren nach Rechtskraft hörte das Gericht den Einwand, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben, nicht mehr; er hätte im Strafverfahren vorgebracht werden müssen.
Der BGH hat diese Linie übernommen (BGH, Beschl. v. 03.12.2019 – II ZB 18/19): Die Form des Strafbefehls sei unerheblich, und auch der Gehilfe einer vorsätzlichen Katalogtat könne nicht Geschäftsführer sein. Zugrunde lag eine Einzelstrafe von 60 Tagessätzen wegen Beihilfe zum Bankrott.
Der BFH hat die steuerlichen Folgen gezogen (BFH, Urt. v. 09.12.2025 – VII R 4/23). Mit Rechtskraft eines Strafbefehls wegen vorsätzlich unterlassenen Insolvenzantrags verlor der Geschäftsführer seine Stellung als gesetzlicher Vertreter nach § 34 Abs. 1 AO, trotz fortbestehender Eintragung im Handelsregister. Eine Haftung nach § 69 AO i. V. m. § 34 AO schied deshalb für die danach fälligen Steuern aus. Wer nach dem Amtsverlust faktisch weiterführt, kommt allerdings als Verfügungsberechtigter nach § 35 AO in Betracht.
Wann der Amtsverlust nicht mehr abzuwenden ist
Wird gegen einen ausschlussbegründenden Strafbefehl nicht binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO), und die Organstellung endet kraft Gesetzes. Die Schuldform lässt sich danach im Registerverfahren nicht mehr angreifen. Es bleiben die Wiedereinsetzung und die Wiederaufnahme nach § 373a Abs. 2 StPO, beide mit engen Voraussetzungen.
Drei Fehler machen diesen Zeitpunkt zum Endpunkt, alle vor Fristablauf:
- Sie akzeptieren den Strafbefehl wegen der milden Geldstrafe. Bei lit. a bis d kostet schon sie das Amt.
- Sie warten mit dem Einspruch auf die Akte. Die Frist läuft unabhängig davon ab.
- Sie beschränken den Einspruch bei lit. a bis d auf die Rechtsfolgen. Die Strafe sinkt, der Schuldspruch wird rechtskräftig, das Amt endet trotzdem.
Am wirksamsten lässt sich der Schuldspruch beeinflussen, bevor der Strafbefehl beantragt ist. Die Staatsanwaltschaft kann den Verfahrensstand mit der Verteidigung erörtern (§ 160b StPO). Wer dort über Tatbestand und Schuldform spricht statt nur über Tagessätze, entscheidet über das Amt mit. Die Stellung des Strafbefehls im Verfahren beschreibt der Beitrag Ablauf des Wirtschaftsstrafverfahrens; die Tatbestandsseite behandelt der Beitrag Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO.
Ob ein Strafbefehl das Geschäftsführeramt kostet, entscheidet sich am Schuldspruch und damit vor Ablauf der Einspruchsfrist. Die Prüfung von Strafbefehl und Akte durch einen Verteidiger ist an dieser Stelle der übliche Weg.
Häufige Fragen
Kostet ein Strafbefehl den Geschäftsführer sein Amt?
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen?
Muss ich nach einem Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung als Geschäftsführer zurücktreten?
Kann das Gericht nach meinem Einspruch eine höhere Strafe festsetzen?
Erscheint ein Strafbefehl mit Geldstrafe im Führungszeugnis?
Quellen
- Strafprozessordnung: § 32d StPO, § 45 StPO, § 153a StPO, § 373a StPO, § 407 StPO, § 410 StPO, § 411 StPO
- GmbH-Gesetz: § 6 GmbHG, § 82 GmbHG
- Insolvenzordnung: § 15a InsO
- Bundeszentralregistergesetz: § 32 BZRG
- KG, Beschl. v. 17.07.2018 – 22 W 34/18, ZIP 2019, 71 (dejure.org)
- BGH, Beschl. v. 03.12.2019 – II ZB 18/19, ZIP 2020, 73 (dejure.org)
- BFH, Urt. v. 09.12.2025 – VII R 4/23 (bundesfinanzhof.de)


