Ein Fachblog von Gercke Wollschläger
gw-strafrecht.de ↗ LinkedIn Kontakt
Betonfassade mit strengem Raster aus Lamellenfenstern, eine Lamelle steht verdreht — Symbolbild zur Steuerhehlerei mit unversteuerten E-Zigaretten (Symbolbild, KI-generiert)

Unversteuerte Vapes im Betrieb: Was Händler nach dem Zollfund tun müssen

11 Min.

Symbolbild, KI-generiert

AUF EINEN BLICK

Findet der Zoll unversteuerte Einweg-E-Zigaretten im Betrieb, setzt das Hauptzollamt die Tabaksteuer regelmäßig gegen den Besitzer fest; das Finanzgericht Düsseldorf stützt das auf § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG, ob die Vorschrift über § 1b TabStG auf Substitute anwendbar ist, prüft der Bundesfinanzhof unter VII R 1/25. Parallel steht Steuerhehlerei nach § 374 AO im Raum, bei gewerbsmäßigem Handeln mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Gegen den Steuerbescheid läuft eine Einspruchsfrist von einem Monat, der Einspruch hemmt die Zahlungspflicht aber nicht. Angaben zur Sache bei der Kontrolle bleiben als Beweismittel in der Akte, auch wenn sie später korrigiert werden.

Am 18. September 2026 meldeten das Zollfahndungsamt Essen und die ZeOS NRW Ermittlungen gegen eine Struktur, die mehr als 7,6 Millionen Einweg-Vapes aus China eingeführt haben soll; der geschätzte Verbrauchsteuerschaden liegt bei rund 33,3 Millionen Euro. Zu den deutschen Abnehmerstrukturen sollen 19 Personen gehören, denen Entgegennahme und Vertrieb der Ware vorgeworfen werden. Für Händler, bei denen unversteuerte Ware aus solchen Lieferketten gefunden wird, laufen Steuer- und Strafverfahren nebeneinander. Die steuerstrafrechtliche Gesamtlage ordnet der Beitrag zur Steuerhinterziehung nach § 370 AO ein. Die produktrechtliche Seite behandelt der Beitrag zur Strafbarkeit nach dem Tabakerzeugnisgesetz; hier geht es um Tabaksteuer und Steuerhehlerei.

Steuerhehlerei mit E-Zigaretten: Was Händler nach dem Zollfund tun müssen

Die folgenden fünf Schritte gelten ab dem Moment, in dem Zollbeamte unversteuerte Vapes im Verkaufsraum oder im Lager feststellen.

1. Keine Angaben zur Sache machen

Als Beschuldigter müssen Sie sich zu Lieferanten, Bezugszeiträumen, Mengen und Einkaufspreisen nicht äußern (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO i. V. m. § 385 Abs. 1 AO). Das gilt auch für Fragen, die während der Kontrolle scheinbar beiläufig gestellt werden. Angaben über regelmäßige Bezüge, Dauer, Mengen und Weiterverkauf werden später als Indizien für den Vorsatz und für eine gewerbsmäßige Begehung nach § 374 Abs. 2 AO ausgewertet.

2. Sicherstellung dokumentieren, Verzicht nicht vor Ort erklären

Unversteuerte Vapes werden nach § 23g Abs. 3 S. 3 TabStG i. V. m. § 215 AO sichergestellt; über die Sicherstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen (§ 215 Abs. 2 AO). Achten Sie darauf, dass Stückzahl, Produktbezeichnung und das zugrunde gelegte Füllvolumen darin nachvollziehbar festgehalten sind. Die Sicherstellung ist eine vorläufige Maßnahme, noch keine endgültige Einziehung.

Eine vor Ort vorgelegte Verzichtserklärung auf Ware oder Bargeld sollte nicht während der Kontrolle unterschrieben werden. Ein wirksamer Verzicht kann nach dem Bundesgerichtshof einen späteren Zahlungsanspruch aus der Einziehung zum Erlöschen bringen (BGH 1 StR 142/23); ob er im konkreten Verfahren nützt oder schadet, hängt von Gegenstand und Rechtsgrund der Sicherstellung ab und ist deshalb eine Gestaltungsentscheidung, keine Formalie.

3. Über Restbestände nicht eigenmächtig verfügen

Nicht sichergestellte Restbestände sollten nach der Kontrolle weder verkauft noch an den Lieferanten zurückgegeben werden, bevor ihr steuerlicher und strafprozessualer Status geklärt ist. Der Weiterverkauf ist dabei nicht ohne Weiteres eine neue Steuerhehlerei: Der Bundesgerichtshof behandelt eigene Absatzbemühungen des Erwerbshehlers nach vollendetem Sichverschaffen als straflos (BGH, Beschl. v. 22.09.2022 – 1 StR 233/22). Die Rückgabe an den Lieferanten beseitigt aber eine Einziehungsfolge nicht; Wertersatz kann auch für zurückgegebene Ware angeordnet werden (BGH, Beschl. v. 14.11.2023 – 1 StR 142/23). Hinzu kommt, dass die steuerliche Erklärungspflicht aus § 23g Abs. 3 TabStG und das Schweigerecht im Strafverfahren nebeneinander bestehen (§ 393 Abs. 1 AO); wie mit dem Restbestand umzugehen ist, wird deshalb mit dem Hauptzollamt über den Verteidiger geklärt.

4. Einspruchsfrist und Zahlungspflicht getrennt behandeln

Gegen den Tabaksteuerbescheid ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einzulegen (§ 355 Abs. 1 AO); wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Der Einspruch hemmt die Vollziehung nicht (§ 361 Abs. 1 AO): Die nach § 23g Abs. 3 S. 2 TabStG sofort fällige Steuer bleibt zu zahlen, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt ist, die gesondert zu beantragen ist (§ 361 Abs. 2 AO). Zahlung und offener Einspruch schließen sich nicht aus.

Für den Einspruch gibt es einen rechtlichen und einen tatsächlichen Ansatz. Rechtlich prüft der Bundesfinanzhof unter VII R 1/25, ob § 23f TabStG über § 1b TabStG auf Substitute anwendbar ist. Tatsächlich ist die Bemessungsgrundlage zu kontrollieren: Maßgeblich ist das tatsächliche Füllvolumen, und das Zollfahndungsamt Essen berichtete 2024 über Geräte mit aufgedruckten 20 Millilitern, die nach den Ermittlungen 8 Milliliter enthielten.

5. Über eine Einlassung erst nach Akteneinsicht entscheiden

Ob und in welchem Umfang Sie sich zum Vorwurf äußern, sollte erst entschieden werden, wenn der Verteidiger die Ermittlungsakte eingesehen hat (§ 147 Abs. 1 StPO). Die Verteidigung prüft an dieser Stelle zuerst, welche steuerliche Vortat des Importeurs oder Lieferanten festgestellt ist und ob sich der Vorsatz überhaupt auf die fehlende Versteuerung erstreckt. Rechnungen eines scheinbar regulären Großhändlers oder gefälschte Steuerzeichen schließen Vorsatz nicht automatisch aus, begründen ihn aber auch nicht ohne weitere Feststellungen.

Rechtlicher Hintergrund: Steuerschuld durch Besitz, Steuerhehlerei durch Erwerb

Wer die Tabaksteuer auf Vapes schulden kann

Substitute für Tabakwaren sind nach § 1 Abs. 2c TabStG Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind – nikotinhaltig wie nikotinfrei; ausgenommen sind bestimmte Arzneimittel. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Tabaksteuer darauf 0,32 Euro je Milliliter (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. d TabStG); 10.000 Einweg-Geräte mit je 2 Millilitern ergeben 6.400 Euro.

§ 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG lässt die Steuer mit dem Inbesitzhalten entstehen, wenn sie im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde; Steuerschuldner ist insbesondere, wer die Ware in Besitz hält (§ 23f Abs. 3 S. 1 Nr. 3 TabStG), und er muss unverzüglich eine Steuererklärung abgeben (§ 23g Abs. 3 S. 1 TabStG). Das Finanzgericht Düsseldorf wendet diese Vorschriften über § 1b TabStG auf Substitute an (FG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2024 – 4 K 167/24 VTa; Urt. v. 11.12.2024 – 4 K 507/24 VTa). Die zweite Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof unter VII R 1/25 in der Revision.

Wann Steuerhehlerei gewerbsmäßig ist

Steuerhehlerei nach § 374 Abs. 1 AO begeht, wer Waren, deren Verbrauchsteuern oder Einfuhrabgaben hinterzogen wurden, ankauft oder sich sonst verschafft, um sich zu bereichern; der Strafrahmen reicht bis fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Sichverschaffen setzt eigene Verfügungsgewalt voraus (BGH, Beschl. v. 22.09.2022 – 1 StR 233/22).

Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Taten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will; dann gilt § 374 Abs. 2 AO mit sechs Monaten bis zehn Jahren, in minder schweren Fällen bis fünf Jahre oder Geldstrafe. Die Nichtverfolgung bei Abgaben bis 250 Euro nach § 32 Abs. 1 ZollVG gilt in diesen Fällen nicht (§ 32 Abs. 2 ZollVG). Die Ordnungswidrigkeitenregel des § 37 TabStG erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Erwerb von Zigaretten bis 1.000 Stück je Tat; eine entsprechende Regel für E-Zigaretten enthält sie nicht.

Welche Einziehung in Betracht kommt

Beim Erwerbshehler sind unversteuerte Zigaretten nach dem Bundesgerichtshof Tatertrag im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB; ist die Ware nicht mehr vorhanden, wird ihr Wert nach § 73c StGB eingezogen und anhand von Einkaufs- oder Verkaufspreisen geschätzt (BGH, Beschl. v. 14.11.2023 – 1 StR 142/23). Der Senat hat das für Zigaretten entschieden, aber auf die steuerliche Erwerbshehlerei als solche gestützt; die Übertragung auf unversteuerte Vapes liegt deshalb nahe, eine E-Zigaretten betreffende BGH-Entscheidung gibt es nicht. Neben die Tabaksteuer kann damit eine zweite Vermögensfolge treten: der Wert der eingeräumten oder festgestellten Bezugsmenge. § 375 Abs. 2 AO erlaubt zusätzlich die Einziehung der Waren und der zur Tat benutzten Beförderungsmittel.

Der Punkt, der sich nicht zurückholen lässt: die erste Einlassung

Eine Einlassung bei der Zollkontrolle bleibt als Beweismittel in der Ermittlungsakte; ein späterer Widerruf beseitigt sie nicht, er stellt ihr nur eine zweite Version gegenüber. Angaben zu Bezugsdauer, Mengen, Lieferanten und Weiterverkauf werden so zum Material für den Vorsatz, für die Gewerbsmäßigkeit nach § 374 Abs. 2 AO und für die Menge, nach der später der Wert der Ware eingezogen wird. Ob die Qualifikation vorliegt, entscheidet am Ende das Gericht nach dem gesamten Sachverhalt – aber auf der Grundlage dessen, was in der Akte steht. In Verfahren wegen unversteuerter Tabakwaren zeigt sich erfahrungsgemäß, dass Mengen- und Zeitraumangaben aus der ersten Befragung die weiteren Ermittlungen prägen.

Eine Selbstanzeige ändert daran nichts. § 371 Abs. 1 AO führt nur zur Straffreiheit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO, nicht wegen Steuerhehlerei. Für eine daneben mögliche eigene Steuerhinterziehung – etwa wegen der nicht abgegebenen Erklärung nach § 23g Abs. 3 TabStG – ist sie gesperrt, sobald ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist (§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. d AO). Die im Juli 2026 angekündigte Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige ist bislang nicht Gesetz.

Ob nach dem Zollfund eine Einlassung abgegeben wird und wie Steuererklärung und Schweigerecht aufeinander abgestimmt werden, entscheidet sich vor der ersten sachlichen Äußerung und anhand der Akten – die Abstimmung mit einem Verteidiger ist an dieser Stelle der übliche Weg.

Häufige Fragen

Wer schuldet die Tabaksteuer, wenn der Zoll unversteuerte Vapes im Lager findet?
Nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Düsseldorf entsteht die Tabaksteuer auf unversteuerte Substitute mit dem Inbesitzhalten (§ 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 i. V. m. § 1b TabStG). Steuerschuldner ist dann insbesondere der Besitzer (§ 23f Abs. 3 S. 1 Nr. 3 TabStG); seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Steuer 0,32 Euro je Milliliter. Ob § 23f TabStG auf Substitute überhaupt anwendbar ist, prüft der Bundesfinanzhof im Verfahren VII R 1/25.
Muss ich den Tabaksteuerbescheid sofort bezahlen?
Die Steuer ist in den Fällen des § 23g Abs. 3 TabStG sofort fällig. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen (§ 355 Abs. 1 AO), hemmt die Vollziehung aber nicht (§ 361 Abs. 1 AO). Einspruch und Zahlung können deshalb nebeneinander stehen. Soll bis zur Klärung nicht gezahlt werden, ist die Aussetzung der Vollziehung gesondert zu beantragen (§ 361 Abs. 2 AO). Bestandskräftig wird der Bescheid durch Versäumen der Frist, nicht durch die Zahlung.
Ab wann ist Steuerhehlerei mit Vapes gewerbsmäßig?
Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Taten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will. Dann gilt § 374 Abs. 2 AO mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe; für minder schwere Fälle gilt ein niedrigerer Rahmen. Angaben zu regelmäßigen Bezügen beim selben Lieferanten und zu Weiterverkäufen sind dafür Indizien, ersetzen aber nicht die Gesamtwürdigung. Die 250-Euro-Grenze des § 32 ZollVG gilt bei Gewerbsmäßigkeit nicht.
Gilt die 1.000-Stück-Grenze auch für E-Zigaretten?
Nach dem Wortlaut nicht. § 37 TabStG stuft nur den Erwerb von Zigaretten in Verpackungen ohne gültiges Steuerzeichen bis 1.000 Stück je Tat als Ordnungswidrigkeit ein und schließt dafür die §§ 369 bis 374 AO aus. E-Zigaretten sind steuerrechtlich Substitute für Tabakwaren, für die § 37 TabStG keine Stückzahlregel enthält. Nicht verfolgt werden nach § 32 ZollVG in der Regel nur Taten mit verkürzten Abgaben bis 250 Euro, außer bei Gewerbsmäßigkeit.
Hilft eine Selbstanzeige nach einer Zollkontrolle?
Gegen den Vorwurf der Steuerhehlerei nicht: § 371 Abs. 1 AO führt nur zur Straffreiheit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Für eine daneben mögliche eigene Steuerhinterziehung, etwa wegen einer nicht abgegebenen Steuererklärung nach § 23g Abs. 3 TabStG, ist die Selbstanzeige gesperrt, sobald ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist (§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. d AO). Die angekündigte Reform der Selbstanzeige ist noch nicht Gesetz.
Was passiert mit sichergestellten Vapes und dem Warenwert?
Die Sicherstellung nach § 215 AO ist vorläufig; über eine endgültige Einziehung wird im Verfahren entschieden. Für unversteuerte Zigaretten hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sie beim Erwerbshehler Tatertrag nach § 73 Abs. 1 StGB sind und bei fehlender Ware ihr Wert nach § 73c StGB eingezogen wird (BGH, Beschl. v. 14.11.2023 – 1 StR 142/23). Die Übertragung auf Vapes liegt nahe, ist aber nicht ausdrücklich entschieden. Ein Verzicht auf sichergestellte Werte kann den Einziehungsanspruch mindern.

Quellen

Abgabenordnung: §§ 215, 355, 361, 371, 374, 375, 385, 393 AO · Tabaksteuergesetz: §§ 1, 1b, 2, 23f, 23g, 37 TabStG, gesetze-im-internet.de · Zollverwaltungsgesetz: § 32 ZollVG · Strafprozessordnung: §§ 136, 147 StPO.
BGH, Beschl. v. 14.11.2023 – 1 StR 142/23, BGHSt; wistra 2024, 245; ECLI:DE:BGH:2023:141123B1STR142.23.0.
BGH, Beschl. v. 22.09.2022 – 1 StR 233/22, NZWiSt 2023, 74.
FG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2024 – 4 K 167/24 VTa, ZfZ 2025, 92.
FG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2024 – 4 K 507/24 VTa, ZfZ 2025, 159; Revision BFH VII R 1/25, anhängig (Stand September 2026).
FG Düsseldorf, Beschl. v. 29.09.2023 – 4 V 1068/23 A (VTa).
Zollfahndungsamt Essen/ZeOS NRW, Pressemitteilung „Illegale Einfuhr von Einweg-E-Zigaretten“ v. 18.09.2026; Zollfahndungsamt Essen/Staatsanwaltschaft Köln, Pressemitteilung „Schlag gegen Handel mit illegalen Vapes“ v. 28.02.2024.

Das Fundament

GrundlageUnternehmensstrafrecht DeutschlandGrundlageCompliance Officer — HaftungGrundlageBeschuldigtenrechte im StrafverfahrenGrundlageUntreue nach § 266 StGBGrundlageBetrug im WirtschaftsstrafrechtGrundlageSteuerhinterziehung § 370 AO

Criminal Compliance Briefing

Einmal im Quartal: ausgewählte Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht, in der Criminal Compliance und bei internen Untersuchungen — eingeordnet aus Verteidigerperspektive.

Zum Inhalt springen