Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen hat ein neues Ziel – und es ist digital. Social-Media-Creator geraten zunehmend ins Visier der Finanzbehörden. Grund sind fehlende Steuererklärungen, verschleierte Einnahmen und ein wachsender Milliardenmarkt. Jetzt drohen Geldstrafen, Hausdurchsuchungen – und in Einzelfällen sogar Haft. Das Thema Steuerfahndung Influencer ist dabei von zentraler Bedeutung.
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Grözinger, Partner, Gercke Wollschläger PartG mbB
Ein Instagram-Post für eine neue Uhr, ein TikTok-Clip mit Werbelink – und plötzlich geht’s um Steuerhinterziehung. Was für viele Creator nach Alltag aussieht, kann schnell zu einem strafrechtlichen Risiko werden. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat Mitte Juli 2025 bestätigt, dass es derzeit ein umfangreiches Influencer-Datenpaket auswertet – rund 6.000 Profile, mutmaßlich 300 Millionen Euro an nicht versteuerten Einkünften. Auslöser war ein gezielter Plattform-Datencrawl in Kooperation mit mehreren Social-Media-Diensten.
Schon jetzt laufen laut NRW-Finanzministerium rund 200 Steuerstrafverfahren gegen Influencerinnen und Influencer – Tendenz steigend. Wer glaubt, dass vor allem „große Accounts“ betroffen sind, liegt falsch: Auch Mid-Tier- und Mikro-Creator stehen im Fokus.
Steuerfahnder 2.0: Wie das LBF NRW gegen Influencer ermittelt: Steuerfahndung Influencer
In Köln und Bonn wurde dafür eine eigene Spezialeinheit ins Leben gerufen: Das „Influencer-Team Rheinland-Süd“ arbeitet mit Datenwissenschaftlern, Betriebsprüfern und der Steuerfahndung Hand in Hand. Vergängliche Inhalte wie Stories oder Livestreams werden archiviert, Transaktionen aus Abo-Zahlungen, Werbeverträgen oder Affiliate-Provisionen rückverfolgt.
Auch der Abgleich mit Auslandswohnsitzen in Dubai oder Zypern ist ein Thema: „Viele melden sich ins Ausland ab, leben aber nachweislich weiter in NRW“, heißt es aus Behördenkreisen.
Auffällig: Laut LBF versuchen viele Beschuldigte nach einer ersten Nachzahlung erneut, Einnahmen zu verschleiern – mit steigender krimineller Energie. Die Ermittler setzen daher auf eine Kombination aus automatisierter Analyse, internationaler Amtshilfe und Schwerpunktfahndung.
Warum Influencer ins Fadenkreuz geraten – und was sie oft falsch machen und Steuerfahndung Influencer
Deutschland zählt mittlerweile über 580.000 aktive Social-Media-Creator, wie aktuelle Erhebungen zeigen. Was früher als Hobby begann, ist heute ein eigener Wirtschaftszweig mit Millionenumsätzen. Und doch zeigt sich: Viele Influencer verfügen über keinerlei steuerliches Basiswissen.
Die häufigsten Probleme aus Sicht der Ermittler:
- Fehlende oder verspätete Gewerbeanmeldung
- Einnahmen über verschiedene Plattformen (TikTok, Instagram, YouTube), aber ohne zentrale Buchführung
- Zahlungen via Paypal, Krypto oder Naturalien („Barter-Deals“) – schwer nachvollziehbar
- Keine Umsatzsteuer-ID oder falsche Kleinunternehmerregelung
- Offensichtlicher Luxus-Lifestyle ohne steuerliche Erklärung („Lifestyle-Audit“)
- Kein Steuerberater, keine Belege, keine Einsicht – bis zur Hausdurchsuchung
Politisch ist das Thema ebenfalls angekommen: Die Landesregierung NRW hatte 2024 angekündigt, Influencer-Umsätze verstärkt prüfen zu wollen – unter anderem mit Hilfe automatisierter Datenabgleiche und Profil-Monitoring.
Was muss versteuert werden? Ein Überblick für Creator
Die steuerlichen Pflichten für Influencer richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeit. Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, gelten Creator als Unternehmer. Dann greifen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und – je nach Umsatz – auch die Umsatzsteuer.
Typische Einkünfte und ihre Steuerfolgen:
| Einnahmequelle | Beispiele | Steuern |
| Plattform-Monetarisierung | YouTube, TikTok, Twitch | ESt, GewSt, ggf. USt |
| Werbeposts & Sponsorings | Bezahlte Instagram-Reels | alle drei |
| Affiliate-Links & Rabattcodes | Amazon, AboutYou etc. | alle drei |
| Sachleistungen | Reisen, Kleidung, Technik | ESt & USt (Marktwert) |
| Krypto & NFT-Verkäufe | Minting, Token-Resales | ESt & ggf. USt |
Wichtig: Auch Barter-Deals (z. B. Produkte gegen Post) gelten als steuerpflichtiger Zufluss – und müssen mit dem Marktwert angesetzt werden.
Steuerhinterziehung: Ab wann wird’s strafbar – und wie hart wird geahndet?
Vorsätzliche Steuerhinterziehung ist in Deutschland unabhängig von der Höhe des Steuerschadens nach § 370 AO strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, z.B. ab einem Steuerschaden von 50.000 Euro, drohen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe.
Hinzu kommen Zinsen (6 % p. a.), Säumniszuschläge und oft auch Berufs- oder Imageschäden. Besonders risikoreich: Wiederholungstäter und sogenannte besonders schwere Fälle – etwa bei bandenmäßigem Vorgehen oder Nutzung verschlüsselter Zahlungen.
Selbstanzeige: Der „Exit“ – aber nur, solange es noch geht
Wer merkt, dass in den vergangenen Jahren Einnahmen nicht korrekt erklärt wurden, hat eine letzte Chance: die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Sie ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und scheidet in der Regel aus, wenn der Behörde die Tat bereits bekannt ist und
Richtig umgesetzt, erlischt die Strafbarkeit vollständig – und die Sache bleibt ein rein steuerliches Problem.
Fazit: Steuerpflicht ist keine Option – sondern Voraussetzung für ein nachhaltiges Creator-Business
Der Fall NRW zeigt: Die Behörden haben den Digitalmarkt für sich entdeckt – und die Tools, um ihn systematisch zu analysieren. Wer als Influencer wirtschaftlich erfolgreich ist, muss seine steuerlichen Pflichten kennen – und erfüllen.
Vier Schritte, um auf der sicheren Seite zu bleiben:
- Gewerbe anmelden und steuerliche Erfassung prüfen (inkl. USt-ID).
- Alle Einnahmen & Sachwerte erfassen, idealerweise mit Tools oder Steuerberater.
- Jährliche Steuererklärung korrekt und vollständig abgeben.
- Selbstanzeige prüfen, wenn vergangene Fehler erkannt werden – bevor es das Finanzamt tut.
Denn eines ist sicher: Wer seine Reichweite clever nutzt, sollte sich auch seiner Verantwortung bewusst sein. Nicht nur gegenüber Followern – sondern auch gegenüber dem Finanzamt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Strafrecht oder Ihre Rechtsabteilung.
Häufige Fragen
Was kann die Steuerfahndung bei Influencern beschlagnahmen?
Die Steuerfahndung kann bei Durchsuchungen Kontoauszüge, Verträge mit Kooperationspartnern, Geschäftsunterlagen, Computer, Smartphones und andere Datenträger beschlagnahmen. Auch Sachleistungen (PR-Pakete, kostenlose Reisen) können steuerlich relevant und damit Gegenstand der Ermittlungen sein.
Welche Einnahmen müssen Influencer versteuern?
Influencer müssen sämtliche Einnahmen versteuern: Werbekooperationen, Affiliate-Provisionen, Sponsoring, Einnahmen aus Plattformen (YouTube, TikTok etc.) sowie den Marktwert erhaltener Sachleistungen (Kleidung, Reisen, Produkte). Auch unregelmäßige Zahlungen ins Ausland sind meldepflichtig.
Was ist Steuerhinterziehung und wann droht sie Influencern?
Steuerhinterziehung (§ 370 AO) liegt vor, wenn Einnahmen nicht oder zu niedrig erklärt werden. Bei Influencern ist die Grenze zur Steuerhinterziehung schnell erreicht, wenn Sachleistungen ignoriert oder Auslandseinnahmen verschwiegen werden. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Wie sollten Influencer ihre Compliance sicherstellen?
Empfehlenswert sind: sorgfältige Buchführung aller Einnahmen (auch Sachleistungen), Beauftragung eines spezialisierten Steuerberaters, rechtzeitige Steuererklärungen und bei Unklarheiten Selbstanzeige nach § 371 AO bevor Ermittlungen beginnen.
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Dr. Andreas Grözinger und das Team von Gercke Wollschläger beraten Sie — vertraulich und erfahren im Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.