HinSchG – Überblick zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2.7.2023 in Kraft getreten (BGBl. 2023 I Nr. 140 v. 2.6.2023) und dient der Implementierung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Seiner Einführung ging eine intensive Debatte voraus, insbesondere im Hinblick auf seinen Geltungsbereich. Erstaunlicherweise geht das HinSchG nunmehr sogar über die EU-Richtlinie hinaus. Das HinSchG hält Unternehmen erstmalig dazu an, ein Meldesystem für Hinweisgeber zu installieren– und das branchen- und rechtsformunabhängig. Das Hauptaugenmerk des Gesetzes liegt auf dem Schutz von Whistleblowern, insbesondere in der Arbeitswelt. Geltungsbereich des HinSchG: Primär richtet sich das HinSchG an Individuen, die im beruflichen Kontext Kenntnis von Missständen erlangen (§ 1 I HinSchG). Dabei sind nicht ausschließlich aktuelle Mitarbeiter geschützt, sondern auch potenzielle Bewerber und ehemalige Angestellte. Gemäß Art. 4 der EU-Richtlinie sind zudem Selbstständige, Anteilseigner und viele weitere Gruppen involviert. Der Schutz nach dem HinSchG…