Kurzantwort: Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat 2024 mit einem Portfolio von 2.666 aktiven Verfahren und einem geschätzten Schaden von 24,8 Mrd. Euro eine neue Dimension grenzüberschreitender Strafverfolgung erreicht. Über die Hälfte des Schadens — 13,15 Mrd. Euro — entfällt auf Umsatzsteuerkarusselle. Deutschland führt mit 179 aktiven VAT-Verfahren und 3,89 Mrd. Euro Schaden. Die Verteidigung in EPPO-Verfahren folgt eigenen Regeln — von der delegierten Ermittlungsstruktur bis zur strukturell früh greifenden Vermögenssicherung.
Inhaltsverzeichnis
- [Die EPPO im Überblick](#eppo-ueberblick)
- [Die Zuständigkeit: Art. 22 EPPO-VO](#zustaendigkeit)
- [Anatomie eines Umsatzsteuerkarussells](#anatomie-karussell)
- [Die EPPO-Zahlen 2024 — und Deutschland als Schwerpunkt](#eppo-zahlen-2024)
- [Verfahrensstruktur: EPPO vs. nationale Staatsanwaltschaft](#verfahrensstruktur)
- [Verteidigungsstrategie I — Vorsatz und Kenntnis widerlegen](#vorsatz)
- [Verteidigungsstrategie II — Vermögenssicherung früh angreifen](#vermoegenssicherung)
- [Verteidigungsstrategie III — Grenzüberschreitende Koordination](#koordination)
- [Praktische Stolpersteine](#stolpersteine)
- [FAQ — Häufige Fragen zum EPPO-Verfahren](#faq)
Die EPPO im Überblick
Die Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor’s Office, EPPO) ist seit dem 1. Juni 2021 operativ und agiert auf Grundlage der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates. Sie ist die erste supranationale Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union und zuständig für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union.
Der Sitz der Zentrale ist Luxemburg, geleitet wird die Behörde derzeit von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi (Amtszeit bis 31. Oktober 2026). Als Nachfolger wurde der deutsche Staatsanwalt André Ritter ernannt, der das Amt ab 1. November 2026 übernimmt. Die operative Arbeit leisten in den 24 teilnehmenden Mitgliedstaaten delegierte Europäische Staatsanwälte (European Delegated Prosecutors), die aus dem nationalen Justizapparat kommen, aber funktional an die EPPO gebunden sind. In Deutschland sind die delegierten Staatsanwälte an mehreren Standorten angesiedelt — Köln gehört zu den zentralen operativen Standorten mit regelmäßiger Tätigkeit in Umsatzsteuerkarussell-Verfahren.
Drei Mitgliedstaaten nehmen nicht an der EPPO teil: Ungarn (aktive Nichtteilnahme), Dänemark (opt-out) und Irland (möglicher Beitritt 2026). Polen und Schweden sind 2024 beigetreten.
Die Zuständigkeit: Art. 22 EPPO-VO
Die sachliche Zuständigkeit der EPPO ist in Art. 22 der EPPO-Verordnung geregelt. Sie umfasst insbesondere:
- Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts (EU-Förderungsmittelbetrug) ab einem Schaden von 10.000 Euro
- Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug ab einem Schaden von 10 Mio. Euro
- Geldwäsche, soweit Vortaten in die EPPO-Zuständigkeit fallen
- Korruption von Unionsbeamten
- Beteiligung an kriminellen Vereinigungen, wenn deren Schwerpunkt im EPPO-Bereich liegt
Für Unternehmen mit Auslandsbezug ist vor allem die Umsatzsteuer-Zuständigkeit relevant. Die Schwelle von 10 Mio. Euro klingt hoch, wird aber in VAT-Karussellen regelmäßig überschritten — ein einziges Karussell erzeugt bei mittlerer Größe bereits zwei- bis dreistellige Millionenbeträge.
Die EPPO kann Verfahren von nationalen Staatsanwaltschaften übernehmen (Evokationsrecht nach Art. 27 EPPO-VO), auch wenn diese bereits ermitteln. In der Praxis ist das der wichtigste strukturelle Unterschied zum deutschen Rechtsverständnis: Das Verfahren kann jederzeit den Träger wechseln — mit Folgen für Akteneinsicht, Verfahrenssprache und Verteidigungsorganisation.
Anatomie eines Umsatzsteuerkarussells
Das Umsatzsteuerkarussell (VAT-Karussell) nutzt die Regelungslücke zwischen deutschem und europäischem Umsatzsteuerrecht: Lieferungen innerhalb der EU sind für den exportierenden Unternehmer umsatzsteuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung), während der Empfänger im anderen Mitgliedstaat Erwerbssteuer anmelden und entrichten müsste. Entzieht sich ein Glied dieser Kette der Steuerpflicht, entsteht eine Vorsteuererstattung für die nachfolgenden Unternehmen ohne entsprechende Gegenfinanzierung.
Die Rollen sind typisiert:
| Rolle | Funktion | Strafrechtliche Zuordnung |
|---|---|---|
| Missing Trader | importiert Ware steuerfrei, verkauft sie innerhalb des Landes mit USt-Ausweis, führt die Steuer nicht ab und verschwindet | Haupttäter der Steuerhinterziehung § 370 AO |
| Buffer | zwischengeschaltetes Unternehmen; kauft und verkauft die Ware, macht Vorsteuer geltend, oft in Ketten | je nach Kenntnis: Täter, Gehilfe oder gutgläubiger Wirtschaftsteilnehmer |
| Distributor / Broker | exportiert die Ware wieder in einen anderen EU-Staat (steuerfrei) und bildet damit den Kreisschluss | entscheidender strategischer Knoten |
| Strawman / Strohmann | formell eingesetzter Geschäftsführer ohne tatsächliche Entscheidungsbefugnis | bei aktiver Rolle: Täter; sonst Gehilfe |
Typische Handelsgüter sind kleine, wertdichte Produkte mit hoher Margin: Mobilfunkgeräte, Computerchips, Edelmetalle, in jüngerer Zeit auch medizinische Schutzausrüstung. Die EPPO hat 2024 mehrere Großverfahren in Deutschland abgeschlossen — darunter ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Juni 2024, das fünf Angeklagte wegen Betrugs mit Luxusfahrzeugen und medizinischen Schutzmasken mit einem Gesamtschaden von rund 52 Mio. Euro verurteilte.
Strafrechtlich trifft sich in einem VAT-Karussell das deutsche Betrugsstrafrecht (§ 263 StGB) mit dem Steuerstrafrecht (§ 370 AO). Der Gesamtkomplex wird je nach Konstellation unterschiedlich eingeordnet: Der Missing Trader begeht Steuerhinterziehung, der Buffer mit positiver Kenntnis kann wegen Steuerhinterziehung und Betrug (zum Nachteil des nachfolgenden gutgläubigen Glieds) zu belangen sein. Die dogmatische Vertiefung zu § 370 AO findet sich im Beitrag Steuerhinterziehung § 370 AO; der Grundtatbestand § 263 StGB ist im Pillar Betrug § 263 StGB im Wirtschaftsstrafrecht behandelt.
Die EPPO-Zahlen 2024 — und Deutschland als Schwerpunkt
Der EPPO-Jahresbericht 2024, veröffentlicht am 3. März 2025, zeigt die Dimension des Verfolgungsgeschehens:
| Kennzahl 2024 | Wert | Veränderung zu 2023 |
|---|---|---|
| Aktive Ermittlungsverfahren | 2.666 | +38 % |
| Geschätzter Gesamtschaden | 24,8 Mrd. € | +22,5 % |
| Davon grenzüberschreitender USt-Betrug | 13,15 Mrd. € (53 %) | steigend |
| Aktive USt-Fraud-Ermittlungen | 488 (18 % der Verfahren) | steigend |
| Neue Ermittlungen 2024 | 1.504 | +10 % |
| Anklagen | 205 | +47 % |
| Vermögenseinfrierungen | 849 Mio. € | ca. 11-fach EPPO-Budget |
| Europäische Ermittlungsanordnungen | 161 | — |
Für Deutschland ergibt sich ein besonderer Schwerpunkt: Mit 179 aktiven USt-Fraud-Verfahren und einem geschätzten Schaden von 3,89 Mrd. Euro führt Deutschland das europäische Feld bei den VAT-Karussell-Verfahren an — gefolgt von Italien (149 Verfahren, 4,65 Mrd. Euro).
Operativ schlägt sich das in konkreten Verfahren nieder. Exemplarisch sei die im Februar 2025 bekanntgewordene Operation „Dutch Windmill“ der EPPO-Niederlassung Köln genannt: Nach Durchsuchungen wurden Luxusfahrzeuge im Wert von rund 1,2 Mio. Euro beschlagnahmt, Immobilien und Bargeld gesichert, der Gesamtbetrugsumsatz wurde auf über 30 Mio. Euro geschätzt, der USt-Schaden auf mindestens 5,8 Mio. Euro. Die Operation ist Teil einer grenzüberschreitenden Ermittlung mit der EPPO-Niederlassung Rotterdam.
Verfahrensstruktur: EPPO vs. nationale Staatsanwaltschaft
Für die Verteidigung ist das Verständnis der verfahrensrechtlichen Besonderheiten Voraussetzung jeder sinnvollen Strategie. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die zentralen Unterschiede:
| Aspekt | Nationale Staatsanwaltschaft | EPPO |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | StPO / deutsches Strafrecht | EPPO-VO + StPO (ergänzend) |
| Leitung | nationale StA | Delegated European Prosecutor + Aufsicht durch European Prosecutor |
| Evokation | nicht möglich | Art. 27 EPPO-VO — EPPO kann an sich ziehen |
| Akteneinsicht | § 147 StPO — durch nationale StA | § 147 StPO + EPPO-VO-Vorgaben (Art. 45) |
| Grenzüberschreitende Ermittlungen | Rechtshilfe über Justiz / RE | Europäische Ermittlungsanordnung (Art. 31 EPPO-VO) — direkter Vollzug |
| Vermögenssicherung | §§ 111b ff. StPO | §§ 111b ff. StPO + Art. 30 EPPO-VO (erweiterte Koordination) |
| Verfahrenssprache | Deutsch | Deutsch (für nationale Akten), aber arbeitsinterne EPPO-Dokumentation auf Englisch |
| Zentrale Aufsicht | keine supranationale | Permanent Chamber bei EPPO-Zentrale (Luxemburg) |
| Rechtsmittel-Instanz | nationale Gerichte | nationale Gerichte (keine EU-Strafgerichtsbarkeit) |
Die vielleicht wichtigste praktische Konsequenz liegt in der Geschwindigkeit grenzüberschreitender Maßnahmen: Die Europäische Ermittlungsanordnung durch die EPPO greift ohne den klassischen Rechtshilfe-Apparat. Für die Verteidigung bedeutet das, dass die Vermögenssicherung im Ausland faktisch parallel zu deutschen Maßnahmen läuft — und die Verteidigung koordinierend in mehreren Jurisdiktionen tätig werden muss.
Verteidigungsstrategie I — Vorsatz und Kenntnis widerlegen
Der Kernstreit im Umsatzsteuerkarussell-Verfahren ist fast immer die subjektive Seite: Wusste der Angeklagte, dass er Teil einer Karussell-Kette war? Drei Ebenen der Kenntnis sind zu unterscheiden:
Ebene 1 — positive Kenntnis. Der Angeklagte wusste konkret, dass seine Lieferkette ein VAT-Karussell war. Die EPPO belegt diese Ebene typischerweise mit Insiderchat-Verkehr, internen E-Mails, Steueroptimierungsmemos oder Zeugenaussagen aus dem engeren Umfeld.
Ebene 2 — Kenntnis von Warnsignalen. Der Angeklagte kannte einzelne auffällige Indizien (ungewöhnlich niedrige Preise, wechselnde Lieferanten aus bestimmten Mitgliedstaaten, Barzahlungen, fehlende Geschäftsräume bei Lieferanten) — hat aber das Gesamtbild nicht zusammengefügt. Die EPPO wertet dies oft als Eventualvorsatz.
Ebene 3 — schlichte Unkenntnis. Der Angeklagte war gutgläubiger Wirtschaftsteilnehmer, der weder die Karussell-Struktur noch einzelne Warnsignale in ihrer Bedeutung erkannte. Hier fehlt der Vorsatz.
Angriffsvektoren der Verteidigung konzentrieren sich auf:
- Rekonstruktion der damaligen Informationslage — welche Warnsignale standen tatsächlich zur Verfügung?
- Vergleich mit den Due-Diligence-Standards der Branche zur damaligen Zeit
- Dokumentation eigener Compliance-Prüfungen (Handelsregisterauszüge, VAT-Check, Unternehmensbesuche)
- Aussagen der innerhalb des Unternehmens beauftragten Steuerberater
- Zeitlicher Abstand zwischen erster Warnung und Reaktion
Die subjektive Widerlegung ist deshalb mächtig, weil sie sowohl § 263 StGB (Betrug) als auch § 370 AO (Steuerhinterziehung) gleichermaßen entfallen lässt. Bleibt nur Leichtfertigkeit nachweisbar, greift allenfalls § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung) mit ungleich milderen Rechtsfolgen.
Verteidigungsstrategie II — Vermögenssicherung früh angreifen
Die EPPO sichert Vermögen früh und breit. 849 Mio. Euro Einfrierungen allein im Jahr 2024 dokumentieren die Dimension. Für Unternehmen bedeutet das: Bereits im Ermittlungsverfahren ist die operative Existenzgefährdung realistisch.
Rechtsgrundlage der Vermögenssicherung ist in Deutschland der Vermögensarrest nach § 111e StPO in Verbindung mit §§ 73 ff. StGB. Der Arrest kann ohne Anhörung des Betroffenen angeordnet werden; die Haftprüfung erfolgt erst nachträglich auf Antrag.
Drei Angriffslinien bestehen:
1. Umfang des Arrests begrenzen. Die Höhe des Arrests orientiert sich am Tatertrag — doch gerade in Karussell-Konstellationen sind die Tatbeiträge gestaffelt. Ein Buffer, der kenntnisbedingt zum Gehilfen wurde, haftet nicht für den Gesamtschaden, sondern nur für seinen eigenen Tatbeitrag. Die Verteidigung muss die Einzelzuordnung des Schadens forcieren.
2. Härtefallregelung aktivieren. Nach § 111e Abs. 2 StPO muss der Arrest verhältnismäßig sein. Für laufende Geschäfte eines Unternehmens, für Löhne, für existenzielle Ausgaben lassen sich Ausnahmen erwirken. Die Argumentation erfordert konkrete Liquiditätsprognosen und Nachweise.
3. Unschuldsvermutung gegen Vorverurteilung. Der Vermögensarrest darf keinen Strafcharakter haben. Bei monatelangem Arrest ohne Anklage ist die Aufhebung über § 111g StPO (Entbehrlichkeit) oder durch Beschwerde nach § 304 StPO zu prüfen.
Strukturell ähneln Durchsuchungen im EPPO-Verfahren denen in nationalen Verfahren — mit den besonderen Koordinationsaspekten. Zum Verhalten bei Durchsuchungen siehe auch Wohnungsdurchsuchung: Rechte, Pflichten und Sofortmaßnahmen.
Verteidigungsstrategie III — Grenzüberschreitende Koordination
EPPO-Verfahren sind per Definition mehrjurisdiktional. Die Verteidigung muss das strukturell abbilden:
Frühe Bestellung lokaler Verteidiger in den Jurisdiktionen der Mitbeteiligten. Hat die EPPO in Italien gegen einen Missing Trader, in Deutschland gegen einen Buffer und in den Niederlanden gegen einen Distributor ermittelt, liegen die entscheidenden Akten oft in der Jurisdiktion, in der die Ermittlung am weitesten fortgeschritten ist.
Gemeinsame Verteidigungsstrategie abstimmen. Widersprüchliche Verteidigungsansätze in verschiedenen Jurisdiktionen schaden allen Beteiligten — die EPPO kann Aussagen über Grenzen hinweg nutzen. Koordination ist deshalb nicht Luxus, sondern Notwendigkeit.
Sprachregelung klären. Arbeitsdokumente der EPPO sind teils auf Englisch, nationale Akten sind auf Deutsch. Für die Mandantenkommunikation und die inhaltliche Durchdringung sind Übersetzungen von und in die Verfahrenssprachen der anderen Jurisdiktionen essenziell.
Kommunikation mit EPPO-Zentrale vs. Delegated Prosecutor. Die operative Kommunikation läuft primär über die delegierten Staatsanwälte — die strategische Steuerung (Evokation, Anklageerhebung) erfolgt jedoch über die Permanent Chamber bei der Zentrale in Luxemburg.
Praktische Stolpersteine
Aus der Verteidigungspraxis in EPPO-Verfahren lassen sich fünf wiederkehrende Stolpersteine identifizieren:
1. Akteneinsicht ist verzögert. Die Akteneinsicht nach § 147 StPO kann durch die transnationale Aktenlage deutlich verzögert sein — Teilakten lagern zeitweise in Luxemburg oder bei anderen delegierten Staatsanwaltschaften.
2. Verständigungen sind schwerer zu erreichen. Die EPPO verhandelt weniger gerne über Verständigungen als manche nationale Staatsanwaltschaft — und wenn, dann oft mit höheren Strafmaßerwartungen. Die Permanent Chamber hat hier eine genehmigende Rolle.
3. Medienwirkung ist strukturell höher. EPPO-Verfahren werden regelmäßig mit Pressemitteilungen der EPPO-Zentrale begleitet. Die Reputation des Unternehmens ist schon vor Anklageerhebung potenziell beschädigt.
4. Kronzeugenregelung mit EU-Dimension. In den Mitgliedstaaten gelten unterschiedliche Regeln für Kronzeugenregelungen. Wer in einem Mitgliedstaat kooperiert, liefert auch Beweismittel gegen sich selbst in anderen Jurisdiktionen. Die Koordination ist heikel.
5. Zivilrechtliche Folgen laufen parallel. EU-Mitgliedstaaten können parallel zur strafrechtlichen Einziehung zivilrechtliche Rückforderungsverfahren führen. Der finanzielle Gesamtaufwand übersteigt oft die Einziehungsforderung.
FAQ — Häufige Fragen zum EPPO-Verfahren
Was ist die EPPO und wann ermittelt sie in Deutschland?
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) ist die erste supranationale Strafverfolgungsbehörde der EU, operativ seit 1. Juni 2021. Sie ermittelt auf Grundlage der Verordnung (EU) 2017/1939 bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union — darunter EU-Fördermittelbetrug ab 10.000 Euro Schaden und grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug ab 10 Mio. Euro. In Deutschland arbeiten delegierte Europäische Staatsanwälte an mehreren Standorten, darunter Köln, Berlin und München. Sie können auch laufende nationale Verfahren evozieren.
Wie unterscheidet sich ein EPPO-Verfahren von einem Verfahren der nationalen Staatsanwaltschaft?
Die EPPO wendet deutsches Strafprozessrecht an, ergänzt durch die EPPO-VO. Die strukturellen Unterschiede liegen in der Leitungsaufsicht durch die Permanent Chamber in Luxemburg, der Möglichkeit zur Evokation nationaler Verfahren nach Art. 27 EPPO-VO und der direkten Nutzung der Europäischen Ermittlungsanordnung (Art. 31 EPPO-VO) ohne klassische Rechtshilfe. Praktisch bedeutet das schnellere grenzüberschreitende Maßnahmen, umfassendere Vermögenssicherung und regelmäßig auch mehr Medienwirkung.
Wie verteidigt man sich in einem Umsatzsteuer-Karussellverfahren?
Die zentrale Verteidigungslinie ist die Widerlegung des Vorsatzes: Wusste der Angeklagte wirklich, dass seine Lieferkette ein Karussell war? Ansatzpunkte sind die damalige Informationslage, die Due-Diligence-Standards der Branche, eigene Compliance-Prüfungen, Rolle der Steuerberater. Zusätzliche Linien sind die Begrenzung des Vermögensarrests auf den eigenen Tatbeitrag, die Härtefallregelung nach § 111e Abs. 2 StPO und die Koordination mit Verteidigern in anderen Jurisdiktionen. Bei gutgläubigem Teilnehmerverhalten greift allenfalls § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung).
Wie hoch ist der durchschnittliche Schaden in einem VAT-Karussellfall?
Die EPPO berichtet für 2024 einen Gesamt-VAT-Betrug-Schaden von 13,15 Mrd. Euro bei 488 aktiven Verfahren — das ergibt einen Durchschnitt von rund 27 Mio. Euro pro Verfahren. Einzelne Großverfahren überschreiten deutlich die 100-Mio.-Euro-Marke. Die Zuständigkeitsschwelle der EPPO für grenzüberschreitenden USt-Betrug liegt bei 10 Mio. Euro Schaden. Deutschland führt mit 179 Verfahren und 3,89 Mrd. Euro das europäische Feld an.
Welche Rolle spielt der Missing Trader in einem Karussellverfahren?
Der Missing Trader ist das strukturelle Zentrum des Karussells: Er importiert Ware umsatzsteuerfrei aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, verkauft sie innerhalb des Landes mit ausgewiesener Umsatzsteuer — und führt die vereinnahmte Steuer nicht an das Finanzamt ab. Danach verschwindet das Unternehmen, häufig durch geplante Insolvenz oder schlichten Abgang. Strafrechtlich ist der Missing Trader Haupttäter einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Die übrigen Glieder der Kette partizipieren an der Vorsteuererstattung.
Welche Vermögenssicherungsmaßnahmen greifen in EPPO-Verfahren?
In Deutschland greift der Vermögensarrest nach § 111e StPO in Verbindung mit §§ 73 ff. StGB. Die EPPO hat 2024 Vermögenswerte von 849 Mio. Euro eingefroren — rund elfmal so viel wie ihr eigenes Budget. Der Arrest wird oft ohne vorherige Anhörung angeordnet. Verteidigungshebel sind die Begrenzung des Umfangs auf den eigenen Tatbeitrag, die Härtefallregelung zur Sicherung laufender Geschäfte, sowie die Beschwerde nach § 304 StPO bei unverhältnismäßig langer Dauer ohne Anklage.
Wie koordiniert ein deutscher Verteidiger mit Kollegen in anderen EU-Staaten?
In EPPO-Verfahren ist die Koordination struktureller Bestandteil der Verteidigung. Sinnvoll ist die frühe Bestellung lokaler Verteidiger in Jurisdiktionen, in denen Mitbeteiligte ermittelt werden — oft liegen dort bereits Akten weiter fortgeschritten vor als in Deutschland. Eine gemeinsame Verteidigungsstrategie vermeidet widersprüchliche Aussagen, die die EPPO nutzen würde. Entscheidend ist die Sprachkoordination (EPPO arbeitet intern teils auf Englisch) und die Kommunikationstrennung zwischen operativem Delegated Prosecutor und strategischer Permanent Chamber in Luxemburg.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ausführungen sind auf den Stand 21. April 2026 aktualisiert. Die statistischen Angaben basieren auf dem EPPO-Jahresbericht 2024 (veröffentlicht 3. März 2025).

Dr. Andreas Grözinger
Fachanwalt für Strafrecht · Partner, Gercke Wollschläger
Dr. Grözinger berät und verteidigt Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Einzelpersonen in Wirtschaftsstrafverfahren — von der Risikoanalyse über die Festlegung der Verteidigungsstrategie bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung.
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