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Glasfassade mit strukturellen Rissen — Wirtschaftsstrafrecht am Justizstandort Köln

Wirtschaftsstrafrecht in Köln: Gerichte, Staatsanwaltschaft, Verfahrenspraxis

10 Min.

AUF EINEN BLICK

Die Staatsanwaltschaft Köln verfolgt Wirtschaftsstrafsachen in 4 spezialisierten Hauptabteilungen: einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (Abteilungen 19–22), einer Hauptabteilung für Wirtschaftsstrafsachen nach § 74c Abs. 1 S. 1 GVG (Abteilungen 27–29), einer eigenen Hauptabteilung für Cum/Ex-Verfahren (Abteilungen 36–39) und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (Geschäftsverteilungsplan der Staatsanwaltschaft Köln, Stand 2026). Gewichtige und von § 74c GVG erfasste Wirtschaftsstrafsachen verhandeln die Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Köln; Verfahren geringeren Gewichts bleiben regelmäßig beim Amtsgericht. Die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung sind seit dem 1. Januar 2025 organisatorisch im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) gebündelt und ermitteln als regionale Niederlassungen weiter vor Ort.

Wirtschaftsstrafverfahren folgen überall der Strafprozessordnung — aber wer sie führt, wie spezialisiert die Ermittler sind und wo die Schwerpunkte liegen, entscheidet die örtliche Geschäftsverteilung. Dieser Beitrag beleuchtet den Verfahrensgang und die Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts am Beispiel des Justizstandorts Köln: Staatsanwaltschaft, Gerichte, Ermittlungsbehörden und die verfahrenspraktischen Konsequenzen für Unternehmen und Organe. Er stammt von Dr. Andreas Grözinger, Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger; er verteidigt ausschließlich in Wirtschaftsstrafverfahren und ist Ansprechpartner für die hier behandelten Konstellationen. Den deliktsübergreifenden Gesamtüberblick gibt der Grundlagenbeitrag zum Wirtschaftsstrafrecht.

Welche Abteilungen der Staatsanwaltschaft Köln verfolgen Wirtschaftsstrafsachen?

Die Staatsanwaltschaft Köln bündelt die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität nach ihrem Geschäftsverteilungsplan 2026 in 4 Hauptabteilungen mit jeweils eigenem Zuständigkeitskatalog. Für Beschuldigte ist diese Struktur mehr als Verwaltungsfolklore: Aus der Abteilungszuständigkeit lässt sich früh ablesen, welche Deliktshypothese die Behörde verfolgt und mit welchem Spezialisierungsgrad zu rechnen ist. Der Geschäftsverteilungsplan ersetzt dabei kein gesetzliches Zuständigkeitsrecht; er bildet die interne Geschäftsverteilung und Spezialisierung der Behörde ab. Schwerpunktabteilungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption bestehen in Nordrhein-Westfalen nur bei 4 Staatsanwaltschaften — Köln, Bielefeld, Düsseldorf und Bochum —, und die Zuweisung dieser Verfahren erfolgt im Einzelfall durch den Generalstaatsanwalt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft (Hauptabteilung F, Abteilungen 19–22) trägt die förmliche Bezeichnung „Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität“. Ihr Katalog umfasst 13 Fallgruppen, darunter Korruptionsstrafsachen, Umsatzsteuerbetrug, Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz, Steuer- und Zollstrafsachen einschließlich des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Verfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz, Subventionsbetrug sowie Wirtschaftsstrafsachen im medizinisch-pharmazeutischen Bereich. Die Abteilung 21 bearbeitet auch Bußgeldverfahren nach § 40 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz), die Abteilung 22 ist zentrale Ansprechstelle für Vermögensabschöpfung und Geldwäsche und zugleich Ansprechpartnerin der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 81a Abs. 3 S. 2 SGB V.

Die Hauptabteilung E (Abteilungen 27–29) bearbeitet Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c Abs. 1 S. 1 GVG nach einem 22 Ziffern umfassenden Katalog: Betrug und Untreue mit Wirtschaftsbezug, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, Bankrott und Buchführungsdelikte, Straftaten nach AktG, GmbHG, HGB, WpHG und Insolvenzordnung, außerdem Schwarzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung, Umwelt- und Datenschutzstrafrecht. Derselben Hauptabteilung sind die Wirtschaftsreferentinnen und -referenten zugeordnet — behördeneigene Betriebswirte, die Buchhaltungen, Zahlungsströme und Insolvenzreife aufarbeiten.

Die Hauptabteilung H (Abteilungen 36–39) ist ausschließlich für Wirtschaftsstrafsachen im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften und vergleichbaren steuergetriebenen Wertpapiertransaktionen zuständig. Dass eine Staatsanwaltschaft 4 volle Abteilungen für einen einzigen Verfahrenskomplex vorhält, zeigt das Gewicht, das die Behörde diesen Verfahren beimisst.

Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW, Hauptabteilung G) führt herausgehobene Cybercrime-Verfahren aus den Bezirken aller 3 nordrhein-westfälischen Generalstaatsanwaltschaften (Düsseldorf, Hamm, Köln), ausdrücklich einschließlich Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige, kritische Infrastrukturen und Geschäftsgeheimnisse.

Einheit Zuständigkeit (Auswahl) Praktische Bedeutung
Schwerpunktstaatsanwaltschaft (HA F, Abt. 19–22) Korruption, Steuer- und Zolldelikte, § 266a StGB, Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, AWG/SanktDG, Subventionsbetrug, medizinisch-pharmazeutischer Bereich Einzelzuweisung durch den Generalstaatsanwalt; spezialisierte Dezernate, Vermögensabschöpfung strukturell mitgedacht
Hauptabteilung E (Abt. 27–29) Wirtschaftsstrafsachen nach § 74c Abs. 1 S. 1 GVG: Betrug, Untreue, Insolvenz-, Bilanz- und Kapitalmarktdelikte Wirtschaftsreferenten werten Buchhaltung und Zahlungsströme auf
Hauptabteilung H (Abt. 36–39) Cum/Ex und vergleichbare steuergetriebene Wertpapiertransaktionen Eigene Hauptabteilung ausschließlich für diesen Komplex
ZAC NRW (HA G, Abt. 30–35) Herausgehobene Cybercrime-Verfahren aus ganz Nordrhein-Westfalen Angriffe auf Unternehmen und kritische Infrastrukturen laufen in Köln auf
LBF NRW, Niederlassung Köln Steuerfahndung und Steuerstrafsachen Selbständige Ermittlungsführung der Finanzbehörde nach § 386 Abs. 2 AO möglich
Wirtschaftsstrafkammern des LG Köln Katalogsachen nach § 74c GVG Eröffnung, Hauptverhandlung, Verständigung nach § 257c StPO

Quelle der behördeninternen Zuständigkeiten: Geschäftsverteilungsplan der Staatsanwaltschaft Köln, Stand 2026.

Der Geschäftsverteilungsplan ist ein öffentlich zugängliches Dokument — und das erste Aufklärungsmittel der Verteidigung. Schon das Aktenzeichen und die Abteilungskennung des ersten Behördenschreibens zeigen, ob ein Generaldezernat oder eine Schwerpunktabteilung ermittelt, welche Deliktshypothese im Raum steht und ob Vermögensabschöpfung oder Geldwäsche mitgedacht werden. Diese Lektüre kostet nichts und liegt zeitlich vor der Akteneinsicht nach § 147 StPO.

Welche Gerichte verhandeln Wirtschaftsstrafverfahren in Köln?

Gewichtige und von § 74c Abs. 1 S. 1 GVG erfasste Wirtschaftsstrafsachen verhandeln erstinstanzlich die Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Köln; Verfahren geringeren Gewichts bleiben regelmäßig auf amtsgerichtlicher Ebene. § 74c Abs. 1 S. 1 GVG weist den Wirtschaftsstrafkammern einen Katalog von Wirtschaftsdelikten zu — von Insolvenz-, Bank- und Kapitalmarktstraftaten über Straftaten nach AWG, UWG und GeschGehG bis zu Betrug, Untreue und Korruptionsdelikten, soweit „zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind“. Nach § 74c Abs. 2 GVG trifft die Wirtschaftsstrafkammer in diesen Sachen auch die Entscheidungen des § 73 Abs. 1 GVG; über Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Wirtschaftsstrafkammern entscheidet der Bundesgerichtshof.

Unterhalb der Kammerebene beginnt vieles beim Amtsgericht Köln: Der Ermittlungsrichter erlässt Durchsuchungs-, Beschlagnahme-, Arrest- und Haftbefehle; Verfahren geringeren Gewichts werden per Strafbefehl, vor dem Strafrichter oder vor dem Schöffengericht erledigt. Über Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters entscheidet nach § 304 StPO regelmäßig das Landgericht Köln; eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln kommt nur in den engen Grenzen des § 310 StPO in Betracht.

Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Köln ist die Generalstaatsanwaltschaft Köln; der Bezirk der Staatsanwaltschaft entspricht dem Gerichtsbezirk des Landgerichts Köln und umfasst neben Köln auch Leverkusen, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis und Teile des Oberbergischen Kreises.

Wer ermittelt in Köln neben der Staatsanwaltschaft?

Wirtschaftsstrafverfahren in Köln werden selten von der Polizei allein getragen. Bei Steuerdelikten ermittelt die Steuerfahndung: Die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung — darunter das Kölner — wurden bis zum 1. Januar 2025 organisatorisch in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) integriert und führen als regionale Niederlassungen ihre Ermittlungsarbeit vor Ort fort; die nordrhein-westfälische Steuerfahndung ist mit über 600 Fahnderstellen die bundesweit größte.

Bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls die Ermittlungen; ihre Beamten sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Hinzu kommen je nach Delikt das Hauptzollamt, die BaFin als Anzeigenerstatterin in Kapitalmarktsachen und die FIU, deren Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz in Köln unmittelbar bei der Schwerpunktabteilung 22 auflaufen.

Für Beschuldigte folgt daraus eine praktische Konsequenz: Der Absender der ersten Maßnahme verrät die Verfahrensart. Eine Durchsuchung unter Führung der Steuerfahndung signalisiert ein Steuerstrafverfahren nach § 370 AO mit eigener Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde; eine FKS-Maßnahme deutet auf §§ 266a StGB, SchwarzArbG; treten Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft auf, steht die betriebswirtschaftliche Durchdringung des gesamten Unternehmens an.

Wie läuft ein Wirtschaftsstrafverfahren in Köln ab — und wo liegen die Hebel?

Ein Wirtschaftsstrafverfahren in Köln beginnt regelmäßig unspektakulär: mit einer Strafanzeige, einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung, einer Mitteilung des Insolvenzgerichts an die Staatsanwaltschaft oder einer Kontrollmitteilung aus der Betriebsprüfung. Die erste für Betroffene sichtbare Maßnahme ist häufig die Durchsuchung — vorbereitet über Monate, richterlich angeordnet durch das Amtsgericht Köln und in Wirtschaftssachen typischerweise begleitet von Steuerfahndung oder Wirtschaftsreferenten, die Buchhaltung und Datenbestände sichern.

Danach entscheidet die Verfahrensführung über den Ausgang. Die Akteneinsicht nach § 147 StPO ist der Dreh- und Angelpunkt: Vor ihr ist jede Einlassung ein Blindflug, nach ihr lässt sich die Beweislage gegen die Deliktshypothese der zuständigen Abteilung stellen. Gutachten der Wirtschaftsreferenten sind dabei Beweismittel wie jedes andere — ihre Methodik, Datenbasis und Bewertungsansätze (etwa zur Zahlungsunfähigkeit oder Schadenshöhe) sind einer eigenen sachverständigen Überprüfung zugänglich.

In geeigneten Wirtschaftsstrafverfahren kommen Erledigungen ohne Hauptverhandlung in Betracht: die Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO), die Teileinstellung nach § 154 StPO oder der Strafbefehl; in angeklagten Sachen tritt die Verständigung nach § 257c StPO vor der Wirtschaftsstrafkammer hinzu. Das Zeitfenster für diese Erledigungen liegt vor der Anklageerhebung — wer es verstreichen lässt, verhandelt später aus schwächerer Position.

Parallel läuft in nahezu jedem Verfahren die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB: Vermögensarreste treffen Unternehmen oft härter als die Strafdrohung selbst, und die Kölner Zuständigkeitsordnung mit ihrer zentralen Ansprechstelle für Vermögensabschöpfung zeigt, welchen Stellenwert die Behörde diesem Instrument beimisst. Welche materiellen Tatbestände diese Verfahren tragen, vertiefen die Beiträge zur Untreue nach § 266 StGB und zum Insolvenzstrafrecht der §§ 283 ff. StGB; die Sanktionsebene des Unternehmens behandelt der Überblick zum Unternehmensstrafrecht in Deutschland.

Häufige Fragen

Welche Staatsanwaltschaft ist in Köln für Wirtschaftsstrafsachen zuständig?
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Köln mit 4 spezialisierten Hauptabteilungen: der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (Abteilungen 19–22, u. a. Korruption, Steuer- und Zolldelikte, Geldwäsche, Außenwirtschaftsrecht), der Hauptabteilung für Wirtschaftsstrafsachen nach § 74c Abs. 1 S. 1 GVG (Abteilungen 27–29, u. a. Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte) und einer eigenen Hauptabteilung für Cum/Ex-Verfahren (Abteilungen 36–39). Grundlage ist der Geschäftsverteilungsplan der Staatsanwaltschaft Köln, Stand 2026.
Welches Gericht verhandelt Wirtschaftsstrafverfahren in Köln?
Gewichtige Wirtschaftsstrafsachen verhandeln erstinstanzlich die Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Köln nach § 74c Abs. 1 S. 1 GVG. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Köln ordnet Durchsuchungen, Arreste und Untersuchungshaft an; kleinere Sachen enden per Strafbefehl oder vor dem Amtsgericht. Revisionsinstanz gegen Urteile der Wirtschaftsstrafkammern ist der Bundesgerichtshof.
Warum führt die Staatsanwaltschaft Köln die Cum/Ex-Verfahren?
Die Staatsanwaltschaft Köln hält nach ihrem Geschäftsverteilungsplan 2026 mit den Abteilungen 36–39 eine komplette Hauptabteilung ausschließlich für Wirtschaftsstrafsachen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften und vergleichbaren steuergetriebenen Wertpapiertransaktionen vor. Diese Konzentration von 4 Abteilungen auf einen Verfahrenskomplex unterstreicht die zentrale Rolle Kölns bei der strafrechtlichen Aufarbeitung.
Wer ermittelt in Köln bei Steuerhinterziehung?
Bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO ermittelt in Köln die Steuerfahndung: Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln ist seit dem 1. Januar 2025 regionale Niederlassung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW). Die Strafverfolgung richtet sich nach Gewicht und Verfahrensstand: Die Finanzbehörde kann das Ermittlungsverfahren selbständig führen (§ 386 Abs. 2 AO), oder die Staatsanwaltschaft Köln übernimmt die Leitung.
Was bedeutet die Zuständigkeit einer Schwerpunktabteilung für Beschuldigte?
Eine Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Köln bearbeitet ausschließlich Wirtschaftsstrafsachen — mit entsprechend spezialisierten Dezernaten, eigenen Wirtschaftsreferenten und regelmäßig langem Ermittlungsvorlauf vor der ersten offenen Maßnahme. Für Beschuldigte heißt das: Die Ermittlungsbehörden haben häufig bereits umfangreiche Buchhaltungs- und Zahlungsdaten ausgewertet, bevor die erste offene Maßnahme erfolgt — und die Weichen für Einstellung, Strafbefehl oder Anklage werden im Ermittlungsverfahren gestellt, nicht in der Hauptverhandlung.

Quellen

  • Geschäftsverteilungsplan der Staatsanwaltschaft Köln, Stand 2026 (Hauptabteilungen E, F, G, H; Zuständigkeitskataloge S. 63 ff., 83 ff., 93, 103 ff.)
  • Staatsanwaltschaft Köln: Zuständigkeitsbereich — https://www.sta-koeln.nrw.de/aufgaben/gerichtsbezirk/index.php
  • § 74c GVG — https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__74c.html
  • Finanzverwaltung NRW: Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) — https://www.finanzverwaltung.nrw.de/ueber-uns/landesamt-zur-bekaempfung-der-finanzkriminalitaet
  • §§ 147, 153a, 154, 257c, 304, 310 StPO; §§ 73 ff., 266a StGB; §§ 370, 386 AO; § 40 HinSchG — gesetze-im-internet.de

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft: 13.07.2026 · Nächste Überprüfung: Januar 2027

Den Ablauf eines Wirtschaftsstrafverfahrens von der Einleitung bis zur Entscheidung — einschließlich der Einstellungsquoten — beschreibt der Beitrag Ablauf des Wirtschaftsstrafverfahrens.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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