Mit der jetzt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 meldet die Polizei bundesweit rund 5,5 Millionen Straftaten und damit einen Rückgang um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereinigt um ausländerrechtliche Verstöße fällt der Rückgang mit 4,4 Prozent etwas geringer aus. Zugleich verweist das BKA auf Sondereffekte — insbesondere auf die Folgen der Cannabis-Teillegalisierung und auf rückläufige Verstöße im Aufenthalts- und Asylrecht.
Für das Wirtschaftsstrafrecht taugt diese Gesamtzahl aber nur eingeschränkt als Entwarnung. Denn die PKS bildet nur das polizeilich bekannte Hellfeld ab und erfasst bestimmte Deliktsbereiche gerade nicht vollständig. Nach den BKA-Hinweisen zur Aussagekraft der PKS gehören dazu insbesondere Finanz- und Steuerdelikte sowie Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden — gerade in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist das besonders relevant.
Wer die aktuelle Lage im Wirtschaftsstrafrecht bewerten will, muss daher über die PKS hinaus auf die speziellen BKA-Auswertungen zur Wirtschaftskriminalität schauen. Das PKS 2025 — IMK-Bericht (BKA) macht deutlich: Wirtschaftsdelikte verantworten mehr als ein Drittel des in der PKS ausgewiesenen Gesamtschadens — obwohl ihr Anteil an allen erfassten Straftaten nur rund ein Prozent beträgt.
Das ist für Unternehmen, Organmitglieder und Berater die eigentlich zentrale Botschaft: Wirtschaftsstrafrecht ist zahlenmäßig kein Massenphänomen, ökonomisch aber ein Hochrisikobereich.
Hinzu kommt, dass das BKA die zunehmende Komplexität und den hohen Ermittlungsaufwand in Wirtschaftsstrafverfahren ausdrücklich hervorhebt. Das BKA-Bundeslagebild zeigte deutliche Anstiege in Teilbereichen wie Wirtschaftskriminalität bei Betrug und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Für die Praxis bedeutet das: mehr Digitalbezug, mehr Daten, mehr Auswertung, mehr Schnittstellen zwischen Strafrecht, Compliance und interner Untersuchung.
Die neue PKS 2025 sollte deshalb aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht nicht vorschnell als Signal sinkender Risiken missverstanden werden. Für Geschäftsleiter, Compliance-Abteilungen und Strafverteidiger bleibt entscheidend, ob sich Verdachtslagen früh erkennen, intern sauber aufklären und im Ermittlungsverfahren strategisch steuern lassen. Nicht die Fallzahl allein ist entscheidend — sondern Schadensdimension, Verfahrenskomplexität und Reputationsrisiko.

Dr. Andreas Grözinger
Fachanwalt für Strafrecht · Partner, Gercke Wollschläger
Dr. Grözinger berät und verteidigt Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Einzelpersonen in Wirtschaftsstrafverfahren — von der Risikoanalyse über die Festlegung der Verteidigungsstrategie bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung.
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