Attorney Proffer – Der erste Schritt in Richtung Kooperation: Attorney Proffer DOJ
Attorney Proffer. Bevor man sich dafür entscheidet mit dem DOJ zu kooperieren, muss man sich einer Sache bewusst sein: Das DOJ wird einer Kooperation nur dann zustimmen, wenn es weiß, was es bekommt.
Hier kommt das sog. Proffering ins Spiel, das in zwei Varianten denkbar ist, dem Attorney Proffer und dem Client Proffer.
Bei einem Client Proffer wird der Mandant selbst von den Staatsanwälten und Ermittlern des DOJ interviewt. Anders ist dies beim Attorney Proffer. Hier trifft sich der mandatierte Strafverteidiger ohne den Mandanten mit der US-Behörde und gibt einen Überblick darüber, was der Mandant den Behörden erzählen könnte – rein hypothetisch natürlich.
Grundsätzlich sollte man immer mit einem Attorney Proffer in den Kooperationsprozess mit dem DOJ starten. Denn ein Client Proffer birgt die Gefahr, dass die Behörden die Aussage des Mandanten später verwenden, ohne dass es zuvor zu einer Kooperationsvereinbarung gekommen wäre. Dagegen ist es ungleich schwieriger, die Aussage eines Rechtsanwalts über das hypothetische Aussageverhalten seines Mandanten in eine spätere Hauptverhandlung einzuführen.
Vorbereitung eines Attorney Proffer und Attorney Proffer DOJ
Ein Attorney Proffer ist mit Mandanten zuvor penibel vorzubereiten. Es ist zu diskutieren, was der Mandant zum Ermittlungserfolg beitragen kann. Darüber hinaus ist abzuschätzen, ob ein Non-Prosecution Agreement (NPA) in Betracht kommt. Sofern ein NPA in Betracht kommt, sollte eine Argumentationslinie ausgearbeitet werden, warum dies im konkreten Fall angemessen ist.
Offenbart der Mandant Informationen, die außerhalb des Gegenstands der Ermittlungen liegen, sollten die US-Behörden gefragt werden, ob eine Kooperationsvereinbarung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Mandant hinsichtlich etwaigen Fehlverhaltens außerhalb des konkreten Ermittlungsgegenstands aussagt.
Zudem sollte zunächst immer klargestellt werden, dass die Angaben, die der Verteidiger gegenüber den US-Behörden macht hypothetisch sind und der Anwalt selbst kein Wissen aus erster Hand hat. Fragen der Behörden, die über das hinausgehen, was mit dem Mandanten zuvor besprochen worden ist, sollten unter keinen Umständen beantwortet werden, bevor nicht Rücksprache mit dem Mandanten gehalten worden ist.
Verfahren im Anschluss an das Attorney Proffer
Nach dem Attorney Proffer wird die Behörde einen Bericht erstellen, der das Ergebnis des Proffer-Gesprächs zusammenfasst. Es kann passieren, dass die Behörde den Report Angeklagten in einem späteren Verfahren vorhält. Der Verteidiger sollte deshalb sicherstellen, dass er sich genau an das hält, was er zuvor mit dem Mandanten besprochen hat und dass ein weiterer Anwalt oder ein Anwaltsgehilfe den Gesprächsverlauf mit den Behörden protokolliert.
Im Anschluss an das Gespräch mit den Behörden sollte der Anwalt dem DOJ eine Meinung über das Gespräch abringen. Es sollte insbesondere danach gefragt werden, ob die Behörden die angebotenen Informationen hilfreich und glaubhaft fanden. Zudem sollte man die Behörde fragen, ob ein NPA, ein DPA oder ein Cooperation Agreemnt in Betracht kommt.
Bewertung und nächste Schritte
Das weitere Vorgehen im Kooperationsprozess hängt davon ab, wie das DOJ auf die angebotenen Informationen reagiert. Sollte von der Behörde kein positives Signal im Hinblick auf ein mögliches NPA, DPA oder Cooperation Agreement gegeben werden, sollte man von weiteren Kooperationsbemühungen absehen!
Zeigt sich die Behörde dagegen beeindruckt von den angebotenen Informationen und stellt sie sogar ein NPA, DPA oder Cooperation Agreement in Aussicht, kann ein Client Proffer, also ein Interview des Mandanten durch die US-Behörden in Erwägung gezogen werden.
Was es beim Client-Proffer zu beachten gilt und wie ein Client Proffer abläuft, bespreche ich im nächsten Teil von „Dear DOJ, Let’s talk!“.
Dieser Beitrag wurde von Dr. Andreas Grözinger, Fachanwalt für Strafrecht und Partner bei Gercke Wollschläger in Köln, verfasst. Das Thema Attorney Proffer DOJ ist dabei von zentraler Bedeutung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Strafrecht oder Ihre Rechtsabteilung.
Häufige Fragen
Was ist ein Attorney Proffer?
Beim Attorney Proffer trägt der Verteidiger dem DOJ — ohne seinen Mandanten — den wesentlichen Sachverhalt vor, den der Mandant im Falle einer Kooperation offenbaren würde. Ziel ist es, das DOJ von dem Wert einer Kooperation zu überzeugen, ohne den Mandanten unmittelbar dem Risiko einer Selbstbelastung auszusetzen. Der Attorney Proffer ist in der Regel der erste konkrete Schritt im Kooperationsprozess.
Welche Risiken birgt ein Attorney Proffer?
Der Attorney Proffer ist kein rechtsfreier Raum. Macht der Verteidiger unwahre Angaben, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem können die im Attorney Proffer offenbarten Informationen — trotz eingeschränktem Verwendungsverbot — mittelbar den weiteren Ermittlungskurs des DOJ beeinflussen. Die Vorbereitung erfordert daher eine sorgfältige Abwägung, welche Informationen offenbart werden sollen.
Wie unterscheidet sich der Attorney Proffer vom Client Proffer?
Beim Attorney Proffer spricht ausschließlich der Anwalt — der Mandant ist nicht anwesend. Beim Client Proffer tritt der Mandant selbst gegenüber dem DOJ auf und beantwortet Fragen. Der Client Proffer ist ein deutlich weitergehender Schritt: Er setzt voraus, dass das DOJ den Attorney Proffer positiv bewertet hat, und bedeutet ein erheblich höheres Selbstbelastungsrisiko für den Mandanten.
Grundlage: Rechtlicher Überblick
- Unternehmensstrafrecht Deutschland: §§ 30/130 OWiG, Reformdebatte und Verteidigung
- § 30 OWiG – Unternehmensgeldbuße: Risiko, Bemessung und Verteidigung


