Attorney Proffer – „Dear DOJ, Let’s talk!“ – Teil 2

Attorney Proffer - Der erste Schritt in Richtung Kooperation

Attorney Proffer. Bevor man sich dafür entscheidet mit dem DOJ zu kooperieren, muss man sich einer Sache bewusst sein: Das DOJ wird einer Kooperation nur dann zustimmen, wenn es weiß, was es bekommt.

Hier kommt das sog. Proffering ins Spiel, das in zwei Varianten denkbar ist, dem Attorney Proffer und dem Client Proffer.

Bei einem Client Proffer wird der Mandant selbst von den Staatsanwälten und Ermittlern des DOJ interviewt. Anders ist dies beim Attorney Proffer. Hier trifft sich der mandatierte Strafverteidiger ohne den Mandanten mit der US-Behörde und gibt einen Überblick darüber, was der Mandant den Behörden erzählen könnte – rein hypothetisch natürlich.

Grundsätzlich sollte man immer mit einem Attorney Proffer in den Kooperationsprozess mit dem DOJ starten. Denn ein Client Proffer birgt die Gefahr, dass die Behörden die Aussage des Mandanten später verwenden, ohne dass es zuvor zu einer Kooperationsvereinbarung gekommen wäre. Dagegen ist es ungleich schwieriger, die Aussage eines Rechtsanwalts über das hypothetische Aussageverhalten seines Mandanten in eine spätere Hauptverhandlung einzuführen.

Vorbereitung eines Attorney Proffer

Ein Attorney Proffer ist mit Mandanten zuvor penibel vorzubereiten. Es ist zu diskutieren, was der Mandant zum Ermittlungserfolg beitragen kann. Darüber hinaus ist abzuschätzen, ob ein Non-Prosecution Agreement (NPA) in Betracht kommt. Sofern ein NPA in Betracht kommt, sollte eine Argumentationslinie ausgearbeitet werden, warum dies im konkreten Fall angemessen ist.

Offenbart der Mandant Informationen, die außerhalb des Gegenstands der Ermittlungen liegen, sollten die US-Behörden gefragt werden, ob eine Kooperationsvereinbarung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Mandant hinsichtlich etwaigen Fehlverhaltens außerhalb des konkreten Ermittlungsgegenstands aussagt.

Zudem sollte zunächst immer klargestellt werden, dass die Angaben, die der Verteidiger gegenüber den US-Behörden macht hypothetisch sind und der Anwalt selbst kein Wissen aus erster Hand hat. Fragen der Behörden, die über das hinausgehen, was mit dem Mandanten zuvor besprochen worden ist, sollten unter keinen Umständen beantwortet werden, bevor nicht Rücksprache mit dem Mandanten gehalten worden ist.

Verfahren im Anschluss an das Attorney Proffer

Nach dem Attorney Proffer wird die Behörde einen Bericht erstellen, der das Ergebnis des Proffer-Gesprächs zusammenfasst. Es kann passieren, dass die Behörde den Report Angeklagten in einem späteren Verfahren vorhält. Der Verteidiger sollte deshalb sicherstellen, dass er sich genau an das hält, was er zuvor mit dem Mandanten besprochen hat und dass ein weiterer Anwalt oder ein Anwaltsgehilfe den Gesprächsverlauf mit den Behörden protokolliert.

Im Anschluss an das Gespräch mit den Behörden sollte der Anwalt dem DOJ eine Meinung über das Gespräch abringen. Es sollte insbesondere danach gefragt werden, ob die Behörden die angebotenen Informationen hilfreich und glaubhaft fanden. Zudem sollte man die Behörde fragen, ob ein NPA, ein DPA oder ein Cooperation Agreemnt in Betracht kommt.

Bewertung und nächste Schritte

Das weitere Vorgehen im Kooperationsprozess hängt davon ab, wie das DOJ auf die angebotenen Informationen reagiert. Sollte von der Behörde kein positives Signal im Hinblick auf ein mögliches NPA, DPA oder Cooperation Agreement gegeben werden, sollte man von weiteren Kooperationsbemühungen absehen!

Zeigt sich die Behörde dagegen beeindruckt von den angebotenen Informationen und stellt sie sogar ein NPA, DPA oder Cooperation Agreement in Aussicht, kann ein Client Proffer, also ein Interview des Mandanten durch die US-Behörden in Erwägung gezogen werden.

Was es beim Client-Proffer zu beachten gilt und wie ein Client Proffer abläuft, bespreche ich im nächsten Teil von „Dear DOJ, Let’s talk!“.