Verbandssanktionengesetz (E) – Das Wichtigste in Kürze
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Das Verbandssanktionsrecht, zuweilen auch als Unternehmensstrafrecht bezeichnet, regelt die Frage, ob und wie sich Unternehmen strafbar machen können. Zwar existiert in Deutschland gegenwärtig noch kein Verbandssanktionsrecht. Allerdings arbeitet der Gesetzgeber mit Hochdruck an einem Gesetzesentwurf zur Regelung eines Unternehmensstrafrechts. Dieser soll zum Beispiel die Frage klären, wie Compliance Systeme bei der Bemessung von Geldbußen zu berücksichtigen sind. Außerdem erhofft man sich von einem solchen Gesetz, dass es das Spannungsverhältnis zwischen Unternehmens- und Individualverteidigung auflöst.
Hier werden die aktuellen Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung zu dieser Thematik dargestellt. Darüber hinaus finden Sie hier Beiträge zu den Auswirkungen ausländischer Regelungen in diesem Bereich.
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