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Glücksspielstrafrecht 2026: §§ 284–287 StGB, GlüStV 2021, GGL, EuGH-Urteil C-440/23 und Compliance-Pflichten

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17. April 2026

Quick Answer: Das Glücksspielstrafrecht (§§ 284–287 StGB) stellt das Veranstalten unerlaubter Glücksspiele (bis 2 Jahre FS, gewerbsmäßig bis 5 Jahre), die Teilnahme (§ 285 StGB, bis 6 Monate) und unerlaubte Lotterien unter Strafe. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle reguliert den legalen Online-Markt (Whitelist). Das EuGH-Urteil C-440/23 vom 16.4.2026 hat die Rechtmäßigkeit des deutschen Online-Casino-Verbots bestätigt. Die 2023 vorgeschlagene Entkriminalisierung (Eckpunktepapier BMJ) ist nach dem Regierungswechsel 2025 offen.

Inhalt

1. Grundlagen: Straftatbestände des Glücksspielstrafrechts

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Das Glücksspielstrafrecht umfasst die §§ 284–287 StGB und reguliert die strafrechtliche Dimension des Glücksspiels in Deutschland. Die Normen sind Blankettstraftatbestände: Ob ein Glücksspiel erlaubt oder unerlaubt ist, bestimmt sich nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) und den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Die behördliche Erlaubnis entscheidet über die Strafbarkeit.

Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 GlüStV 2021).

Norm Tatbestand Strafrahmen Adressat
§ 284 Abs. 1 StGB Veranstalten/Halten eines unerlaubten Glücksspiels bis 2 Jahre FS oder Geldstrafe Veranstalter
§ 284 Abs. 3 StGB Gewerbsmäßig oder bandenmäßig 3 Monate bis 5 Jahre FS Veranstalter
§ 284 Abs. 4 StGB Werbung für unerlaubtes Glücksspiel bis 1 Jahr FS oder Geldstrafe Werbende
§ 285 StGB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bis 6 Monate FS oder 180 Tagessätze Spieler
§ 287 StGB Unerlaubte Lotterie/Ausspielung bis 2 Jahre FS oder Geldstrafe Veranstalter

2. § 284 StGB — Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

§ 284 Abs. 1 StGB ist die Zentralnorm: Bestraft wird, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt. Geschütztes Rechtsgut ist die staatliche Kontrolle über die Kommerzialisierung der natürlichen Spielleidenschaft (BGHSt 11, 209) — seit langem umstritten.

Tatbestandsmerkmale:
Ohne behördliche Erlaubnis: § 284 StGB ist Blanketttatbestand — Strafbarkeit entfällt bei gültiger GGL-Lizenz
Öffentlich: Zugänglich für einen nicht fest begrenzten Personenkreis; auch Vereinsglücksspiele bei Gewohnheitsmäßigkeit (§ 284 Abs. 2 StGB)
Veranstalten/Halten/Bereitstellen: Erfasst organisatorische Verantwortung, tatsächliche Durchführung und Bereitstellung von Infrastruktur

Qualifikationen: § 284 Abs. 3 StGB: Gewerbsmäßigkeit (fortlaufende Einnahmequelle) oder Bandenmäßigkeit (≥ 3 Personen) → 3 Monate bis 5 Jahre FS. § 284 Abs. 4 StGB: Werbung für unerlaubtes Glücksspiel → bis 1 Jahr FS.

EU-Dimension: Das Angebot von Glücksspielen ist eine Dienstleistung (Art. 56 AEUV). Nationale Beschränkungen müssen gerechtfertigt und kohärent sein. Der EuGH (C-440/23, 16.4.2026) hat bestätigt: Eine maltesische Lizenz berechtigt nicht zum Angebot in Deutschland — das deutsche Verbot ist unionsrechtskonform.

Praxisrelevante Erscheinungsformen: Manipulierte Geldspielgeräte in Spielhallen, illegale Pokerturniere, Online-Casinos ohne deutsche Lizenz (Malta-/Curaçao-lizenziert), illegale Sportwettbüros.

3. § 285 StGB — Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

§ 285 StGB richtet sich gegen den Spieler selbst: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze. Vorsatz erforderlich — der Spieler muss wissen oder billigend in Kauf nehmen, dass das Glücksspiel unerlaubt ist. Ermittlungsverfahren entstehen häufig durch Geldwäschemeldungen der Hausbanken (FIU) bei Transaktionen zu bekannten illegalen Anbietern.

Verfassungsrechtliche Kritik: § 285 StGB ist die am stärksten kritisierte Norm. Die Kriminalisierung eigenverantwortlicher Selbstgefährdung verletzt nach weiten Teilen der Literatur Art. 2 Abs. 1 GG und den Ultima-Ratio-Grundsatz. Das BMJ-Eckpunktepapier (2023), die BRAK (Stellungnahme 19/2024) und der Deutsche Richterbund empfehlen die ersatzlose Streichung.

4. § 287 StGB — Unerlaubte Lotterie und Ausspielung

§ 287 StGB erfasst als lex specialis zu § 284 StGB die unerlaubte Veranstaltung von Lotterien (Ausschüttung nach Plan) und Ausspielungen (Verlosung von Gegenständen). Strafrahmen: bis 2 Jahre FS oder Geldstrafe. Werbung: bis 1 Jahr FS (§ 287 Abs. 2 StGB). Praxisrelevant bei illegalen Lotterievermittlern und Gewinnspielen in sozialen Medien mit verdeckten Teilnahmeentgelten.

5. Glücksspielstaatsvertrag 2021 und GGL

Der GlüStV 2021 (in Kraft seit 1.7.2021) bildet das administrative Rückgrat. Er regelt Erlaubnispflicht, Aufsicht und Spielerschutz.

Kernregelungen:
– Erlaubnispflicht: Jedes öffentliche Glücksspiel bedarf behördlicher Erlaubnis (§ 4 Abs. 1 GlüStV 2021)
– Online-Liberalisierung: Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten erstmals erlaubt — unter strikten Auflagen. Online-Casinospiele (Roulette, Blackjack) von GGL bisher nicht lizenziert
– Spielerschutz: Monatliches Einzahlungslimit 1.000 €, max. 1 € Einsatz/Spielrunde, 5-Sekunden-Pause, OASIS-Sperrsystem, Panik-Button

GGL (Halle/Saale): Seit Januar 2023 volle operative Aufsicht. Aufgaben: Lizenzerteilung/-entzug, Payment Blocking, IP-Sperren, Bußgelder bis 500.000 € (§ 28a GlüStV), Whitelist-Führung, OASIS-Verwaltung.

6. GGL-Whitelist und Lizenztypen

Glücksspielart GGL-Lizenz Bemerkung
Virtuelle Automatenspiele (Slots) Ja 1 €-Einsatzlimit, 5-Sekunden-Regel
Online-Sportwetten Ja Konzessionsmodell
Online-Poker Ja Turnier- und Cash-Game
Online-Casinospiele (Roulette, Blackjack) Nein (GGL) Bisher nicht von GGL lizenziert
Lotterien Über Landesbehörden Dt. Lotto-Toto-Block
Spielbanken (terrestrisch) Über Landesbehörden Landesrechtliche Spielbankerlaubnis

Stand Januar 2026: ~32 Betreiber mit über 80 Marken auf der Whitelist. Alle nicht gelisteten Anbieter sind illegal. Für Compliance-Verantwortliche gilt: GGL-Whitelist-Check vor jeder geschäftlichen Interaktion.

7. Entkriminalisierungsdebatte: Eckpunktepapier BMJ 2023

BMJ-Eckpunktepapier vom 23.11.2023 (Minister Buschmann): Ersatzlose Streichung der §§ 284–287 StGB — kein Rechtsgut erkennbar, § 28a GlüStV als Ordnungswidrigkeit ausreichend, strafwürdiges Verhalten bleibt über § 263 StGB und § 370 AO erfasst.

Stellungnahmen:
– BRAK (19/2024): Zustimmung zur vollständigen Streichung
– Dt. Richterbund (34/2023): Gegen Streichung §§ 284, 287 (OK-Bekämpfung); für Streichung § 285
– GdP + Bundesdrogenbeauftragter: Gegen Streichung

Status nach Regierungswechsel 2025: CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag enthält keinen ausdrücklichen Hinweis. Vollständige Entkriminalisierung wenig wahrscheinlich — Streichung § 285 StGB bleibt konsensfähig. Weitergehend: Unternehmensstrafrecht in Deutschland.

8. Sportwettbetrug und Manipulation: §§ 265c, 265d StGB

  • § 265c StGB (Sportwettbetrug): Absprache des Ergebnisses zugunsten des Absprechenden, um aus einer Sportwette einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Bis 3 Jahre FS oder Geldstrafe.
  • § 265d StGB (Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe): Vorteilsannahme/-gewährung für wettbewerbswidrige Beeinflussung. Bis 3 Jahre FS oder Geldstrafe.

Für Sportunternehmen, Wettanbieter und Sponsoren ist Integritäts-Management ein eigenständiges Compliance-Feld. Schnittstelle zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) bei Zahlungen an Sportler und Funktionäre beachten.

9. Geldwäsche-Schnittstelle: § 261 StGB

Illegales Glücksspiel (§ 284 StGB) ist taugliche Geldwäschevortat (§ 261 Abs. 1 StGB). Umgekehrt werden illegale Online-Casinos regelmäßig zur Geldplatzierung genutzt. Für Zahlungsdienstleister, Werbepartner und Technologieprovider entsteht ein eigenständiges Geldwäsche-Risiko: Mitwirkung an Transaktionen für illegale Anbieter kann als Geldwäschebeihilfe gewertet werden. Sparkassen und Volksbanken erstatten bei auffälligen Transaktionen zu illegalen Anbietern verstärkt FIU-Verdachtsmeldungen — häufig Auslöser für § 285-Ermittlungsverfahren.

Würden §§ 284 ff. StGB gestrichen, entfiele illegales Glücksspiel als Geldwäschevortat — zentrales Argument der Streichungsgegner.

10. Steuerstrafrecht und Glücksspiel: § 370 AO

Relevante Steuerarten: Sportwettensteuer (5 % des Wetteinsatzes), virtuelle Automatensteuer (5,3 % ab 1.7.2021), Rennwett- und Lotteriesteuer. Anbieter ohne deutsche Lizenz hinterziehen regelmäßig diese Steuern (§ 370 AO) — Steuerpflicht entsteht unabhängig von der Legalität des Angebots. In der Praxis überwiegen steuerstrafrechtliche Ermittlungen bei Online-Anbietern sogar die Verfahren nach § 284 StGB.

Für Spieler: Glücksspielgewinne sind für Privatpersonen einkommensteuerfrei (keine Einkunftsart des § 2 EStG) — außer bei gewerblicher Tätigkeit (professionelle Pokerspieler, gewerbliche Sportwetter).

11. EuGH-Urteil C-440/23 und zivilrechtliche Rückforderungen

EuGH, 16.4.2026 – C-440/23: Das deutsche Totalverbot für Online-Casinospiele (GlüStV 2012) war mit Art. 56 AEUV vereinbar. Betroffene Spielverträge waren nichtig; Rückforderungen der Spieler sind kein Rechtsmissbrauch.

Zivilrechtliche Rückforderungen: Spielverträge mit nicht lizenzierten Anbietern sind nach § 134 BGB nichtig. Rückforderung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Erfolgsquote vor OLGs: über 90 %. Verjährung: 3 Jahre regulär, bis 10 Jahre nach § 852 BGB.

Noch offen: Sportwetten-Frage (EuGH C-530/24) steht noch aus; zahlreiche Klageverfahren ausgesetzt.

Vollstreckungshindernisse: Maltesisches Gesetz Bill No. 55 (2023) erschwert die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Malta-Anbieter. EU-Kommission prüft die Vereinbarkeit mit EU-Recht.

12. Compliance-Pflichten für Glücksspielveranstalter und Unternehmen

Lizenzierte Veranstalter: GlüStV-Auflagen einhalten (Spielerschutz, OASIS, KYC, GwG-Pflichten), GGL-Meldepflichten erfüllen, Anti-Geldwäsche-Compliance (GwG-Verstöße: bis 5 Mio. € oder 10 % Jahresumsatz).

Unternehmen in der Wertschöpfungskette (Zahlungsdienstleister, IT-Provider, Werbeagenturen, Affiliates): GGL-Whitelist-Check vor jeder Geschäftsbeziehung mit Glücksspielunternehmen ist Pflicht. Risiken bei nicht gelisteten Anbietern: Beihilfe zu § 284 StGB, Geldwäsche (§ 261 StGB), zivilrechtliche Haftung (§ 823 Abs. 2 BGB). Werbeagenturen: § 284 Abs. 4 StGB bei Werbung für illegale Anbieter.

Hinweise zur Haftung von Compliance-Verantwortlichen: Compliance-Officer-Haftung und General Counsel.

13. Red Flags und Checkliste Glücksspielstrafrecht

Red Flags:
– Geschäftspartner bietet Online-Glücksspiel an, aber nicht auf GGL-Whitelist
– Zahlungsdienstleistungen für Curaçao-/Malta-lizenzierte Anbieter ohne deutsche Erlaubnis
– Affiliate-Marketing für nicht lizenzierte Casino- oder Wettanbieter
– Sponsoring-Verträge mit nicht lizenzierten Wettanbietern
– IT-Infrastruktur (Cloud, Hosting) für illegale Plattformen bereitgestellt
– Lootboxen in eigenen Produkten ohne glücksspielrechtliche Prüfung
– Auffällige Transaktionsmuster (Geldwäsche-Verdacht)

Checkliste bei Durchsuchung/Ermittlungsverfahren:
– Sofort Fachanwalt für Strafrecht einschalten
– Durchsuchungsbeschluss prüfen (§ 284 oder § 285 StGB?)
– Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung
– IT-Systeme nicht verändern
– Bei § 285-Ermittlungen: Vorsatzfrage und Verfahrenseinstellung (§ 170 Abs. 2 StPO) prüfen
– Zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gegen den Anbieter parallel prüfen

14. FAQ

Was ist Glücksspielstrafrecht und wo ist es geregelt?

Das Glücksspielstrafrecht umfasst die §§ 284–287 StGB und stellt das Veranstalten und Vermitteln unerlaubter Glücksspiele sowie die Teilnahme daran unter Strafe. Ob ein Glücksspiel erlaubt ist, bestimmt der GlüStV 2021. Die GGL in Halle (Saale) ist seit Januar 2023 die zentrale Aufsichtsbehörde. Ergänzend greifen Ordnungswidrigkeitentatbestände nach § 28a GlüStV 2021 (bis 500.000 €).

Welche Strafe droht bei unerlaubtem Glücksspiel?

§ 284 Abs. 1 StGB (Veranstalten): bis 2 Jahre FS oder Geldstrafe. Gewerbsmäßig/bandenmäßig (§ 284 Abs. 3 StGB): 3 Monate bis 5 Jahre FS. Werbung (§ 284 Abs. 4 StGB): bis 1 Jahr. Spielerteilnahme (§ 285 StGB): bis 6 Monate oder 180 Tagessätze. Hinzu kommen Einziehung (§ 286 StGB), Geldwäschevorwürfe und steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

Ist Online-Glücksspiel in Deutschland legal?

Nur teilweise. Virtuelle Automatenspiele, Online-Sportwetten und Online-Poker sind mit GGL-Lizenz legal — unter strikten Auflagen (1.000 €/Monat, 1 €/Spin, 5-Sekunden-Pause, OASIS). Online-Casinospiele (Roulette, Blackjack) werden von der GGL bisher nicht lizenziert. Alle nicht auf der GGL-Whitelist gelisteten Anbieter sind illegal — eine ausländische Lizenz (Malta, Curaçao) genügt nicht.

Was hat der EuGH am 16.4.2026 entschieden?

Der EuGH hat in C-440/23 bestätigt: Das deutsche Online-Casino-Verbot (GlüStV 2012) war mit Art. 56 AEUV vereinbar, Spielverträge waren nichtig, Rückforderungen kein Rechtsmissbrauch. Die Sportwetten-Frage (C-530/24) steht noch aus.

Werden die §§ 284–287 StGB abgeschafft?

Das BMJ-Eckpunktepapier (23.11.2023) schlug ersatzlose Streichung vor. Nach dem Regierungswechsel 2025 ist vollständige Entkriminalisierung offen — der CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag enthält keinen ausdrücklichen Hinweis. Streichung des § 285 StGB (Spielerteilnahme) bleibt am ehesten konsensfähig.

Kann ich als Spieler verlorenes Geld von illegalen Online-Casinos zurückfordern?

Ja. Spielverträge mit nicht lizenzierten Anbietern sind nach § 134 BGB nichtig. Rückforderung nach § 812 BGB. Erfolgsquote vor OLGs über 90 %. Verjährungsfrist: 3 Jahre regulär, bis 10 Jahre nach § 852 BGB. Das EuGH-Urteil C-440/23 hat diese Position gestärkt.

Ist illegales Glücksspiel eine Geldwäsche-Vortat?

Ja. § 284 StGB ist taugliche Vortat der Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 StGB). Bei Streichung der §§ 284 ff. StGB entfiele diese Verknüpfung — ein zentrales Argument der Streichungsgegner.

Was sind Lootboxen und fallen sie unter das Glücksspielstrafrecht?

Lootboxen sind zufallsbasierte Belohnungsmechanismen in Videospielen gegen Echtgeld. Ob sie als Glücksspiel (§ 284 StGB) einzustufen sind, ist in Deutschland ungeklärt. Belgien und die Niederlande haben sie bereits als Glücksspiel klassifiziert. Unternehmen sollten eine glücksspielrechtliche Risikoanalyse durchführen.

Welche Compliance-Pflichten haben Zahlungsdienstleister?

Keine Transaktionen für illegale Anbieter verarbeiten. GGL kann Payment-Blocking-Anordnungen nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV 2021 erlassen. Daneben GwG-Pflichten: KYC, Transaktionsmonitoring, FIU-Verdachtsmeldungen. Verarbeitung von Zahlungen für illegale Anbieter birgt Geldwäschebeihilfe-Risiko und zivilrechtliche Haftung.

Was ist der Unterschied zwischen Glücksspiel und Sportwettbetrug?

§§ 284 ff. StGB betreffen das unerlaubte Veranstalten und die Teilnahme am Glücksspiel. § 265c StGB (Sportwettbetrug) betrifft die Manipulation von Sportereignissen im Zusammenhang mit Wetten — die Spielmanipulation, nicht das Wetten selbst. Auch lizenzierte Wettanbieter können Opfer von Sportwettbetrug werden.

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Dr. Andreas Grözinger und das Team von Gercke Wollschläger beraten Sie — vertraulich und erfahren im Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.

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Dr. Andreas Grözinger ist Partner der auf Wirtschaftsstrafrecht & Compliance spezialisierten Kanzlei Gercke Wollschläger PartG mbB.

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