Willkommen auf CCOMPLIANCE – Der Criminal Compliance Blog

Liebe Leser*innen,

willkommen auf meinem Blog! Mein Name ist Andreas Grözinger. Ich bin Strafverteidiger in Köln und auf CCOMPLIANCE (Criminal Compliance) bespreche ich von nun an regelmäßig aktuelle Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Criminal Compliance und Strafverfahrensrecht.

In diesem Jahr stehen mit den geplanten Gesetzen zur Regelung des Verbandssanktionsrecht und des Rechts der internen Untersuchungen bereits zwei mit großer Spannung erwartete Gesetzesvorhaben auf der Agenda und ich freue mich schon jetzt darauf auf CCOMPLIANCE hierüber zu berichten. Beide Gesetze sind im Ergebnis Ausflüsse des „Dieselskandals“, der uns nun schon seit über drei Jahren beschäftigt. Losgetreten wurde der Fall durch die Notices of Violation gegen Volkswagen in den USA, die die Vorwürfe um Manipulationen der Dieselmotoren am 18.09.2015 (2-Liter-Dieselmotor) und 02.11.2015 (3-Liter-Dieselmotor) in die Öffentlichkeit trugen. Die causa Diesel beschäftigt seitdem eine ganze Anwaltsindustrie und hat mit der neuen Musterfestellungsklage bereits die erste gesetzliche Konsequenz nach sich gezogen. Die Gesetze zur Regelung eines Verbandssanktionsrechts und des Rechts der internen Untersuchung werden nunmehr die zweite bzw. dritte gesetzliche Konsequenz des Dieselskandals sein.

Der Dieselskandal hat uns darüber hinaus einmal mehr vor Augen geführt, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Individuen und Unternehmen längst nicht mehr auf den Nationalstaat beschränkt sind. Vielmehr reicht der lange Arm der Justiz weit über die Landesgrenzen hinaus, was man zwar schon vorher wusste, dessen man sich aber einmal mehr bewusst wurde, als man Vertreter des U.S. Department of Justice in den Vernehmungsräumen deutscher Staatsanwaltschaften begegnete. Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick auf das Unternehmensstrafrecht in den USA und die Praxis der Strafverfolgung von Unternehmen und Unternehmenslenkern in den USA.

Die Tendenz zur Globalisierung der Straf- oder allgemeiner: Rechtsverfolgung besteht schließlich auch in der EU, die mit der Datenschutzgrundverordnung das Datenschutzrecht in die Welt getragen und damit ihren „Arm der Justiz“ verlängert hat. Vorhaben wie die E-Evidence-Verordnung sollen diesen Trend fortsetzen.

Strafrecht und Strafverteidigung werden somit immer globaler und auch die Compliance Praxis in den Unternehmen muss sich auf diese Herausforderungen einstellen.

Ich freue mich auf ein aufregendes Jahr 2019!

Ihr/Euer

Andreas Grözinger