Kontakt
ccompliance ist der Fachblog von Gercke Wollschläger. Wir erläutern hier wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen aus der Verteidigerperspektive. Wer nach der Lektüre eines Beitrags eine konkrete Situation besprechen möchte, findet hier den direkten Weg — ohne Umweg über ein Redaktionspostfach.
Für Rückfragen zu einem Sachverhalt, zur Einordnung einer Verfahrenslage oder zur ersten anwaltlichen Orientierung stehen Ihnen die Anwält:innen von Gercke Wollschläger persönlich zur Verfügung.
Direkte Kontaktaufnahme
Für vertrauliche Rückfragen zu den Themen dieses Blogs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Andreas Grözinger, Fachanwalt für Strafrecht, Partner bei Gercke Wollschläger PartG mbB
Allgemeine Kanzleianfragen
Gercke Wollschläger PartG mbB · Tel. 0221 476706 0 · info@gw-strafrecht.de
Anwaltliche Verschwiegenheit
Jede Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA) und dem Schutz des § 203 StGB. Das gilt bereits für die erste Kontaktaufnahme — unabhängig davon, ob im Anschluss ein Mandat zustande kommt. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Akute Verfahrenslage
Wenn eine Durchsuchung, eine vorläufige Festnahme oder eine andere Zwangsmaßnahme bereits läuft, zählt jede Stunde.
In solchen Situationen erreichen Sie uns kurzfristig unter der oben genannten Direktdurchwahl. Rufen Sie an — auch dann, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob und in welchem Umfang Sie reagieren müssen. Eine frühe, sachliche Einordnung verhindert vermeidbare Fehler.
Bis zum Gespräch gilt in aller Regel: keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Beistand, Zwangsmaßnahmen nicht behindern, aber auch nicht freiwillig erweitern, und den Ablauf möglichst genau festhalten. Die vertiefte Darstellung finden Sie im Beitrag Durchsuchung im Unternehmen.
Was dieser Weg nicht ist
Dieser Kontaktweg ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall und begründet für sich genommen kein Mandat. Eine rechtliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts erfolgt erst nach ausdrücklicher Beauftragung und Klärung möglicher Interessenkollisionen.