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Das BVerfG äußert sich zur Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen aus Internen Untersuchungen.

Das BVerfG zur Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen aus internen Untersuchungen – Schon jetzt ein „moderner Klassiker“?

Meinen ersten Blog-Beitrag möchte ich gerne einer der drei „Jones Day“-Entscheidungen des BVerfG widmen (2 BvR 1405/17 - 2 BvR 1780/17), die in den vergangenen Wochen Gegenstand zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und auf Diskussionsveranstaltung waren und wohl auch wegen der Omnipräsenz des „Dieselskandals“ in den Medien für viel Aufsehen gesorgt haben. Die Reaktionen der Anwaltswelt auf die Entscheidung reichen von Unverständnis bis Bestürzung und selbst unsere US-amerikanischen Rechtsanwaltskollegen konnten sich mit ihren Kommentaren nur schwer zurückhalten (in etwa: „Christ! What’s going on in Germany?!“) Worum geht es? Am 18.09.2015 gab das U.S. Department of Justice (DOJ), also das US-amerikanische Justizministerium, u.a. der Volkswagen Group of America, Inc. bekannt, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Einbaus sog. Defeat Devices, häufig auch als Abschalteinrichtungen bezeichnet, in bestimmte Dieselfahrzeuge des Volkswagen-Konzerns ab dem Modelljahr 2009…

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