Obwohl Straftaten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrecht im StGB nur einen kleinen Teil ausmachen, ist ihre Bedeutung für die Praxis enorm. Auch deshalb, weil wesentliche Teile des Wirtschaftsstrafrecht außerhalb des StGB geregelt sind, gilt die Materie zuweilen als komplex. Zu nennen sind hier zum Beispiel das Steuerstrafrecht, das Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht, das Kapitalmarktstrafrecht und das Arbeitsstrafrecht. Auf der anderen Seite bleiben die “klassischen” Themen Korruption, Untreue, Betrug und Geldwäsche nicht minder relevant. Die Rubrik Wirtschaftsstrafrecht analysiert ausgewählte Aspekte dieses vielschichtigen Rechtsgebiets.

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