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Zuschauereffekt Bystander — Einzelperson Amphitheater Isolation — Sozialpsychologie Compliance

Der Zuschauereffekt (Bystander effect) – aus Sicht von Compliance

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21. April 2019

Stand: April 2026. Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert.

Die Relevanz des Zuschauereffekts für Compliance: Bystander Effect Compliance

Kein Compliance-Programm bietet 100% Sicherheit vor Regelverstößen. Wichtig ist, dass das Compliance-Programm Mechanismen enthält, um auf entdecktes Fehlverhalten angemessen zu reagieren. Doch selbst das beste Compliance-Programm kann nicht reagieren, wenn die Information über das beobachtete Fehlverhalten nie die zuständige Stelle im Unternehmen erreicht. Nicht selten kommt es vor, dass erst im Rahmen einer internen Untersuchung ans Licht kommt, dass diverse Personen das Fehlverhalten einer Person, zum Beispiel eine Korruptionsstraftat, beobachtet haben. Dennoch haben sie die Information nicht an die zuständige Stelle im Unternehmen (regelmäßig die Compliance-Abteilung oder Revision) weitergeleitet. Etliche Compliance-Schulungen und auch die Implementierung von Hinweisgebersystemen haben versagt. Fragt man die Mitarbeiter, warum sie das beobachtete Fehlverhalten nicht gemeldet haben, bekommt man häufig dieselbe Antwort zu hören. Man sei nicht die einzige Person gewesen, die Kenntnis von der begangenen Straftat gehabt habe. Deshalb sei man davon ausgegangen, Person X oder Y, die die Straftat ebenfalls beobachtet haben, würden das Fehlverhalten schon melden. Man selbst habe sich auf die anderen verlassen.

Worum es beim Zuschauereffekt geht und Bystander Effect Compliance

Das Phänomen, dass einzelne Augenzeugen einer Straftat diese mit nachlassender Wahrscheinlichkeit anzeigen, wenn weitere Personen die Straftat beobachtet haben, nennt man Zuschauereffekt (aus dem Englischen: „Bystander-Effekt“). Den Zuschauereffekt kennt man insbesondere aus der Unfallforschung. Beobachten mehrere Personen einen Unfall ist es unwahrscheinlicher, dass jemand eingreift und hilft als wenn eine einzelne Person den Unfall beobachtet. Dass der Zuschauereffekt auch für Regelverstöße im Unternehmen eintritt, haben nunmehr Wissenschaftler nachgewiesen. Das Ergebnis ist, dass die Bereitschaft, ein Problem im Unternehmen dem oder der Vorgesetzten zu melden 2,5-mal geringer ist, wenn sich die Person, die das Problem beobachtet hat darüber bewusst ist, dass mehrere Kollegen auch von dem Problem wissen (Quelle: Insiya Hussain et al.: „The Voice Bystander Effect: How Information Redundancy Inhibits Employee Voice“, Academy of Management Journal).

Fazit

Die Compliance-Praxis sollte sich über die Existenz des Zuschauereffekts bewusst sein und dieses Wissen an ihre Mitarbeiter weitergeben. Im besten Fall dringen die wesentlichen Informationen dann auch zu denjenigen durch, die wissen, wie man damit umzugehen hat, nämlich zur Compliance-Abteilung/Revision.

Dieser Beitrag wurde von Dr. Andreas Grözinger, Fachanwalt für Strafrecht und Partner bei Gercke Wollschläger in Köln, verfasst. Das Thema Bystander Effect Compliance ist dabei von zentraler Bedeutung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Strafrecht oder Ihre Rechtsabteilung.

Häufige Fragen

Was ist der Bystander-Effekt im Compliance-Kontext?

Der Bystander-Effekt beschreibt das Phänomen, dass Personen in Gruppen seltener eingreifen, wenn sie Fehlverhalten beobachten — weil jeder annimmt, ein anderer werde handeln. Im Compliance-Kontext führt dies dazu, dass bekannte Regelverstöße nicht gemeldet werden.

Wie können Unternehmen den Bystander-Effekt in der Compliance überwinden?

Durch klare persönliche Verantwortung im Compliance-Programm, niedrigschwellige Meldewege (Whistleblower-Hotlines), Schulungen zur Meldepflicht und aktive Förderung einer Speak-Up-Kultur durch das Management.

Welche rechtliche Relevanz hat der Bystander-Effekt?

Mitarbeiter, die von Compliance-Verstößen wissen und nicht melden, können sich unter Umständen der Beihilfe schuldig machen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren. Das HinSchG schützt Hinweisgeber, um die Meldebereitschaft zu erhöhen.

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Dr. Andreas Grözinger ist Partner der auf Wirtschaftsstrafrecht & Compliance spezialisierten Kanzlei Gercke Wollschläger PartG mbB.

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