Die Geldwäsche-VO (EU‑VO 2024/1624) schafft EU‑weit einheitliche Vorgaben zur Geldwäscheprävention – Erkennen Sie neue Pflichten und Handlungsempfehlungen.
Einleitung
Mit dem Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung (Geldwäsche-VO) zum 10. Juli 2027 stellt die EU einen Paradigmenwechsel in der Geldwäscheprävention dar. Direkt anwendbar in allen 27 Mitgliedstaaten, harmonisiert die Verordnung bisher uneinheitliche nationale Regelungen und erweitert die Pflichten für Unternehmen und Finanzinstitute entscheidend.
Ziel & Bedeutung der Geldwäsche-VO
- Single-Rule-Book: Einheitliche, unmittelbar geltende Standards für Geldwäschebekämpfung im Privatsektor
- Schließung von Lücken: Anpassungen an moderne Risiken wie Kryptowährungen, Immobilien- und grenzüberschreitende Transaktionen
- Transparenz & Aufsicht: Harmonisierte Meldepflichten und Einführung einer EU-Aufsichtsbehörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt
2. Zentrale Neuerungen der Geldwäsche-VO
2.1 Einheitliche Pflichtenkategorien & erweiterter Verpflichtetenkreis
- Neu erfasst: Kunsthändler, Auktionshäuser, Anbieter von Kryptowert-Plattformen bei Transaktionen ab 10 000 €
- Sorgfaltspflichten analog zu Finanzinstituten, inkl. universeller steuerlicher Offenlegung
2.2 Transparenzpflicht für wirtschaftliche Eigentümer
- Pflicht zur Identifizierung: bereits ab 25 % direkt/indirekt – bisher „mehr als 25 %“
- EU-Kommission kann Schwellenwert auf 15 % senken bei erhöhtem Risiko
H3: 2.3 Bargeldtransaktionen & Schwellenwerte
- EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 € für gewerbliche Transaktionen
- Identifizierungspflicht bereits ab 3.000 € bei gelegentlichen Geschäften
- Nationale Sonderregelungen weiterhin möglich (z. B. niedrigere Limits)
H3: 2.4 Sanktions- & Risikoüberwachung
- Verpflichtung zur Prüfung von Terrorismus‑/Wirtschaftssanktionen bei Kunden
- Regelmäßige Risikoanalysen durch AMLA-Leitlinien bis spätestens 2026/2027
2.5 Europäische Aufsicht – AMLA
- AMLA (Anti-Money Laundering Authority) übernimmt neue Rolle ab 1. Juli 2025 in Frankfurt – mit ca. 400 Mitarbeitenden Wikipedia
- Zuständig für EU-Richtlinienimplementierung, institutionelle Koordination und Sanktionen
3. Fristen & Umsetzungspflichten
Zeitpunkt | Maßnahme |
---|---|
19.6.2024 | Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt |
10.7.2027 | Direktes Inkrafttreten der Geldwäsche-VO in allen Mitgliedsstaaten |
Bis dahin: Anpassung von Compliance-Prozessen, Trainings und Systemen zur Risikobewertung.
4. Praktische Bedeutung für Unternehmen & Compliance-Officer
- Risikoorientierte Kundenprüfung: Integration neuer Risikofaktoren wie Kryptowährungen, Politisch exponierte Personen (PEP) und Sanktionslisten.
- Erweiterte Meldepflichten: Meldung von Transaktionen über 3.000 € (Datenanforderungen), Nutzung der Transparenzregister.
- IT- und Datenmanagement: Tracking aller Staatsangehörigkeiten und regelmäßiges Datenupdate bei höherem Risiko Haufe.de News und Fachwissen.
- Anpassung interner Strukturen: Compliance-Funktion und internes Audit müssen unabhängig organisiert sein EY.
- AMLA-Koordination: Vorbereitung auf zukünftige EU-Aufsicht, Schulung zu AMLA-Richtlinien.
5. Fazit & Handlungsempfehlung
Die Geldwäsche-VO etabliert einen EU-weiten Rahmen, der national unterschiedliche Standards ersetzt – mit weitreichender Wirkung auf Compliance-Systeme. Insbesondere die neue Geldtransparenz, erweiterte Sorgfaltspflichten, Bargeldlimits und die EU-Aufsicht verlangen rechtzeitige strukturelle Anpassungen.
Jetzt handeln:
- Aufbau eines Projektteams zur Umsetzung bis 2027
- Updates für Prozesse, KYC-Checks, Datenmanagement
- Schulungen für Mitarbeiter zu neuen Anforderungen
- Frühzeitige Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern