Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung: Was der neue Gesetzesentwurf für Unternehmen bedeutet

4. August 2025

Der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung modernisiert die FKS. Was Unternehmen und Compliance-Officer jetzt wissen müssen.

Effizienter, digitaler, schärfer: Das Ziel des neuen Gesetzesentwurfs

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ will die Bundesregierung die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) grundlegend reformieren. Im Mittelpunkt stehen die bessere Nutzung digitaler Daten, gezieltes Risikomanagement und die Ausweitung von Befugnissen der FKS. Unternehmen müssen sich auf eine intensivere und datengetriebene Überprüfung ihrer Beschäftigungs- und Sozialversicherungspraktiken einstellen.

Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies: Prozesse und Datenhaltung müssen den neuen Anforderungen frühzeitig angepasst werden. Denn die digitale Kontrolle durch die FKS wird nicht nur effizienter – sie wird auch präziser und umfassender.

Operative Datenanalyse als zentrales Instrument: Das OIDA-System

Kernstück des Entwurfs ist das operative Informations- und Datenanalysesystem (OIDA). Es soll der FKS ermöglichen, aus einer Vielzahl von Meldedaten automatisiert Risikoprofile zu erstellen und Verdachtsfälle gezielt zu prüfen. Für Unternehmen bedeutet dies: Die Wahrscheinlichkeit, im Rahmen einer risikoorientierten Prüfung ins Visier der Behörden zu geraten, steigt, wenn interne Prozesse nicht transparent und compliance-konform ausgestaltet sind.

Das OIDA wird damit zum zentralen Steuerungselement der Schwarzarbeitskontrolle. Während bisher Zufallskontrollen oder branchenweite Schwerpunktaktionen im Vordergrund standen, wird künftig die Datenqualität des Unternehmens selbst zur Prüfungsgrundlage. Für Compliance-Officer eröffnet sich die Chance, durch lückenlose Dokumentation und digitale Schnittstellen eine risikominimierende Wirkung zu erzielen.

Erweiterung des Branchenkatalogs: Kosmetik- und Friseurgewerbe besonders betroffen

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Ausweitung des Branchenkatalogs in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Neben den klassischen Hochrisikobranchen Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung sollen künftig auch das Friseurhandwerk und kosmetische Dienstleistungen unter verstärkte Kontrolle gestellt werden. Die Bundesregierung reagiert damit auf die zunehmende Missbrauchsanfälligkeit in diesen Bereichen.

Gerade kleinere Betriebe sehen sich hier mit einer doppelten Herausforderung konfrontiert: Einerseits steigen die Anforderungen an die betriebliche Dokumentationspflicht, andererseits müssen sie sicherstellen, dass sie digital mit den Behörden kommunizieren können. Die BRAK begrüßt die Ausweitung des Branchenkatalogs grundsätzlich, fordert jedoch eine präzisere Begründung der Auswahlkriterien, um Rechtsklarheit für die Betroffenen zu schaffen.

Mehr Befugnisse für die FKS – aber auch mehr Verantwortung

Der Entwurf sieht zudem vor, die Ermittlungsbefugnisse der FKS erheblich auszuweiten. Geplant ist eine stärkere Integration in polizeiliche Netzwerke sowie eine selbstständige Ahndung von Ordnungswidrigkeiten („kleine Staatsanwaltschaft“). Diese Befugnisverschiebung – so die BRAK – ist aus Effizienzgründen nachvollziehbar, muss jedoch zwingend mit ausreichendem Rechtsschutz flankiert werden.

Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Prüfungen künftig nicht nur häufiger, sondern auch tiefgreifender ablaufen werden. Gleichzeitig mahnt die BRAK an, dass eine reine Verlagerung der Strafverfolgung auf die Zollbehörden nicht ausreicht, um die Ursachen von Schwarzarbeit – etwa in Bezug auf Arbeitsbedingungen und soziale Sicherungssysteme – nachhaltig zu bekämpfen.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Compliance-Officer

Für Unternehmen und deren Compliance-Verantwortliche bedeutet die Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vor allem eines: Handlungsbedarf in der internen Organisation.

  • Digitale Prüfbereitschaft: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie auf elektronische Prüfungen vorbereitet sind. Hierzu gehört ein strukturierter Zugriff auf Lohn- und Sozialversicherungsdaten ebenso wie eine digitale Belegablage.
  • Risikobasierte Prüfungssystematik: Die Einführung des OIDA-Systems führt zu einer stärkeren Gewichtung individueller Risikofaktoren. Unternehmen mit belastbaren Compliance-Strukturen profitieren von einer geringeren Prüfungsintensität.
  • Datenschutzkonforme Prozesse: Der erweiterte Datenzugriff der FKS muss mit den unternehmensinternen Datenschutzrichtlinien in Einklang gebracht werden. Eine enge Abstimmung mit der Datenschutzabteilung wird daher unverzichtbar.
  • Frühzeitige Rechtsberatung: Compliance-Officer sollten sich proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um interne Prozesse frühzeitig zu prüfen und anzupassen. Eine strategische Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte kann helfen, Haftungsrisiken zu minimieren.

Fazit: Jetzt handeln, um digital compliant zu bleiben

Der Referentenentwurf zur Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist ein wichtiger Schritt zu einer effizienteren Kontrolle illegaler Beschäftigung. Für Unternehmen bringt er jedoch zusätzliche Pflichten und ein höheres Prüfungsrisiko mit sich. Es liegt nun an den Compliance-Officern, rechtzeitig die Weichen zu stellen, um die neuen digitalen Anforderungen sicher und rechtskonform umzusetzen.

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Dr. Andreas Grözinger ist Partner der auf Wirtschaftsstrafrecht & Compliance spezialisierten Kanzlei Gercke Wollschläger PartG mbB.

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