Verschärfte Regelungen durch die AWG Novelle
Die neue AWG Novelle enthält einige Neuerungen für das deutsche Außenwirtschaftsrecht. Mit Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1226 traten ab dem 20. Mai 2025 strengere Sanktionsvorschriften in Kraft, die Unternehmen zu einer schnellen und umfassenden Anpassung ihrer Compliance-Strukturen zwingen.
Hintergrund der AWG Novelle
Ziel der AWG Novelle ist die EU-weite Harmonisierung und Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen gegen außenwirtschaftliche Beschränkungen. Deutschland folgt dabei der Umsetzungspflicht aus der EU-Richtlinie (EU) 2024/1226. Betroffen sind insbesondere Vorschriften zu Dual-Use-Gütern und zu Sanktionsumgehungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Besonders schwere Fälle (§ 18 Abs. 6a AWG-E)
Besonders schwere Fälle, beispielsweise bewusste Täuschungshandlungen zur Umgehung von Sanktionen, werden zukünftig härter geahndet. Diese Taten können Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren nach sich ziehen. Dazu gehören ausdrücklich Handlungen wie falsche Angaben zur Endverwendung oder die Verschleierung des eigentlichen Empfängers der Ware.
Fahrlässigkeit bei Dual-Use-Gütern (§ 18 Abs. 8a AWG-E)
Neu ist die explizite strafrechtliche Sanktionierung fahrlässiger Verstöße bei Dual-Use-Gütern. Bereits leichtfertige Verstöße können zukünftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Unternehmen müssen daher interne Kontrollsysteme dringend auf mögliche Schwachstellen überprüfen.
Erhöhung des Bußgeldrahmens (§ 19 AWG-E)
Unternehmen drohen durch die AWG Novelle deutlich erhöhte finanzielle Risiken. Der maximale Bußgeldrahmen wird auf 40 Millionen Euro erhöht. Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch juristische Personen können entsprechend belangt werden, was insbesondere für Unternehmen hohe finanzielle Risiken bedeutet.
Wegfall der Karenzzeit und Reduktion von Strafausschließungsgründen
Eine der wesentlichen Neuerungen ist der Wegfall der bisherigen Karenzzeit von zwei Tagen. Verstöße müssen unmittelbar vermieden werden, eine nachträgliche Heilung durch schnelle Korrektur ist nicht mehr möglich. Auch Möglichkeiten wie die freiwillige Selbstanzeige oder sonstige Strafausschließungsgründe sind stark eingeschränkt.
Compliance-Management: Dringender Handlungsbedarf
Für Unternehmen, insbesondere im Mittelstand und bei internationalen Konzernen mit Drittstaatentöchtern, entsteht erheblicher Anpassungsbedarf. Compliance-Strukturen müssen auf die neuen Anforderungen angepasst, Risikoanalysen intensiviert und Kontrollmechanismen deutlich geschärft werden, um die erhöhten Haftungsrisiken zu minimieren.
Fazit: Compliance-Strukturen anpassen
Die AWG Novelle stellt Compliance-Verantwortliche vor neue Herausforderungen. Angesichts der verschärften strafrechtlichen Sanktionen und erhöhten finanziellen Risiken ist eine schnelle und sorgfältige Anpassung der Compliance-Systeme erforderlich.